Kriminalität Waffenhändler muss ins Gefängnis

Bernkastel-Kues · Das Schöffengericht Bernkastel-Kues verurteilt einschlägig vorbestraften Mann zu einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Der 64-Jährige legt nach anfänglichem Leugnen ein Geständnis ab.

Waffenhandel: Gericht schickt 64-Jährigen wieder ins Gefängnis.
Foto: TV/Klaus Kimmling

Er kommt in Handschellen und geht in Handschellen. Denn das Schöffengericht Bernkastel-Kues verurteilt den bereits in Haft sitzenden Angeklagten wegen unerlaubter Herstellung,  Instandsetzung und des Handels mit Waffen zu einer weiteren Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.

Der 64-Jährige hat lange in Traben-Trarbach und zuletzt in Trier gewohnt. Der Maschinenschlosser hat unter anderem zwölf  Jahre als Waffenmechaniker gearbeitet. Er kennt sich also aus mit Waffen und war offenbar für viele Waffennarren oder auch Leute, die vielleicht Schlimmeres im Sinn hatten, Anlaufstelle.

Bei der Zwangsräumung seiner Wohnung in Traben-Trarbach wurden nur wenige Sachen gefunden, die auf Waffenbesitz hindeuteten. Anders sah das in Trier aus, wohin er von Traben-Trarbach zog. Dort wurden unter anderem mehrere Schreckschusspistolen und mehrere Hundert Patronen gefunden. Dazu kamen Notizen über den An- und Verkauf von Waffen nebst Preisangaben.

Der Angeklagte erklärt zu Beginn der Verhandlung, dass man aus Schreckschusspistolen keine scharfen Waffen machen kann. Und weil das nicht gehe, hätten einige „Kunden“, die mit solche Pistolen zu ihm gekommen seien, sie auch nicht mehr abgeholt.

Er könne aus gesundheitlichen Gründen gar keine feinmechanischen Arbeiten mehr ausführen, denn er sehe fast nichts mehr, sagt der Mann. Seit 2014 mache er in dieser Hinsicht nichts mehr. Vorher war er wegen einschlägiger Delikte aber auch anderer Vergehen mehrfach verurteilt worden, unter anderem zu zwei Strafen ohne Bewährung. 2013 seien bei einer Hausdurchsuchung alle Waffen, die seinem Vater gehört hätten, beschlagnahmt worden, berichtet er. Was er jetzt noch an Drehbänken und Werkzeugen habe, sei Bestandteil jedes Haushaltes.

Das Gericht befragt einen Zeugen – den Polizisten, der federführend vor Ort war. Was dort vorgefunden worden sei, habe sehr professionell gewirkt und so als wäre dort auch entsprechend gearbeitet worden, sagt er.

Staatsanwalt Wolfgang Spies glaubt dem Angeklagten nicht und wird immer ungehaltener. Vor allem, weil der Angeklagte wegen seiner einschlägigen Erfahrungen und den dazugehörenden Delikten keine Waffen in Besitz haben darf – auch keine für die man keinen Waffenschein braucht.

Verteidiger Christian Hölzer zieht sich für einige Minuten mit seinem Mandaten zurück. Dann gibt der Jurist eine Erklärung ab. Der Mann sei schuldig im Sinne der Anklage habe aber gerade noch rechtzeitig die Notbremse gezogen. Er sei in der Szene bekannt und habe versucht aus Schreckschusspistolen scharfe Waffen zu machen. Das sei aber nicht gelungen, zumindest habe sich kein Handel entwickelt, und er haben keine messbaren Umsätze gemacht.

Richter Stefan Rählmann und seine beiden Schöffen verurteilen den Mann. „Sie haben Schreckschusswaffen, Patronen und Pulver gehabt und versucht, daraus was zu machen. Dabei ist Ihnen untersagt, auch solche Waffen zu besitzen“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Das Urteil falle noch „recht milde“ aus, weil der Mann keine scharfen Waffen in Besitz hatte.

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