Warten auf den Rechtsgutachter

THALFANG. (iro) Die Verbandsgemeinde Thalfang legt keine Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer Rheinland-Pfalz in Mainz ein. Das bestätigte auf Anfrage Michael Suska vom Thalfanger Rathaus.

Die Vergabekammer hatte im Mai entschieden, dass die Wertung zweier Angebote im Zusammenhang mit der Sanierungsplanung für die Regionale Schule und Turnhalle wiederholt werden muss. Gegen diese Entscheidung kann die Verbandsgemeinde grundsätzlich Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen. Das hat sie laut Suska allerdings nicht vor. Auf diese Gangart habe man sich in einer nicht-öffentlichen Ausschuss-Sitzung verständigt. Das Wiesbadener Büro Obermeyer Planen und Beraten GmbH hatte sich nach Mainz gewandt, weil man die Entscheidung des Verbandsgemeinderats für ein örtliches Büro nicht nachvollziehen konnte. Die weitere Vorgehensweise der Thalfanger ist noch offen. "Wir warten zunächst die rechtsgutachterliche Prüfung ab", sagte Suska weiter. Das Ergebnis werde in Kürze erwartet. Reinhard Hübner vom Wiesbadener Büro, der die Beschwerde eingelegt hatte, ist nach wie vor an dem Auftrag interessiert und signalisiert Gesprächsbereitschaft: "Wenn ich den Auftrag bekomme, bin ich bereit, örtliches Know-How miteinzuschalten." Bürgermeister Hans-Dieter Dellwo hatte im Zusammenhang wegen einer möglichen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht die Staatsanwaltschaft in Trier eingeschaltet. Der TV hatte unter anderem aus nicht-öffentlicher Sitzung berichtet, dass die Ratsmitglieder im Vergabeverfahren nach vorher festgelegten Kriterien Punktzahlen für die einzelnen Bewerber festgelegt hatten, sich aber nicht für das Büro mit der höchsten Punktzahl entschieden hatten. Man prüfe nach wie vor, ob überhaupt eine Straftat vorliege, teilte der leitende Oberstaatsanwalt Roos dem Trierischen Volksfreund auf Anfrage mit.

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