Was ist, wenn ein Asylsuchender krank wird?

Bernkastel-Wittlich · Bei der medizinischen Versorgung von Asylbegehrenden gelten besondere Regeln. Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich informiert.

Bernkastel-Wittlich. Asylbewerber erhalten in der Regel über das Asylbewerberleistungsgesetz einen eingeschränkten Katalog von medizinischen Leistungen. Das Gesetz sieht eine ärztliche und zahnärztliche Behandlung von Schmerzzuständen oder akuten Erkrankungen und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen vor.Regelmäßige Sprechstunden


Während des Aufenthalts in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz erfolgt die medizinische Behandlung durch Ärzte, mit denen die zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) einen Vertrag abgeschlossen hat.
Diese halten dort regelmäßige hausärztliche Sprechstunden ab. Flüchtlinge, die spezielle fachärztliche Leistungen benötigen, können an Ärzte aus der Region überwiesen werden. Sobald die Flüchtlinge auf die Kommunen verteilt sind, sind diese für die ärztliche Versorgung verantwortlich. Flüchtlinge müssen bei gesundheitlichen Problemen zunächst zum Sozialamt gehen und um Ausstellung eines Behandlungsscheines nachsuchen. Mit diesem Schein rechnet der Arzt die eigenen Leistungen mit der Kommune ab. Die gesetzlichen Krankenkassen sind in das Verfahren nicht eingebunden.

Die Bundeszahnärztekammer hat zum Thema "Zahnärztliche Behandlung von Asylbewerbern" eine Informationsbroschüre herausgebracht. Ehrenamtlich tätige Ärzte unterstützen das Land und die Kommunen in der medizinischen Betreuung der Flüchtlinge.
Was bedeuten steigende Flüchtlingszahlen für die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung?
Die medizinische Versorgung der Bevölkerung wird in gewohnter Quantität und Qualität aufrechterhalten. Das heißt, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen erbrachten Sprechstunden und Behandlungsleistungen werden zusätzlich erbracht. Sie erfolgen außerhalb des Budgets der Ärzte.
Keine Praxis reduziert ihre Sprechstunden und kein Krankenhaus nimmt weniger Patienten wegen des Zuwachses von Flüchtlingen auf.

Ärzte, die neben ihrem sonstigen Versorgungsauftrag Flüchtlinge behandeln, haben auch keine Honorareinbußen zu befürchten. Deren Vergütung läuft außerhalb der ärztlichen Budgets. Zudem hat die gesetzliche Krankenversicherung keine Mehrkosten zu erwarten, weil sämtliche Kosten für die medizinische Versorgung von den zuständigen Stellen (Land, Kreise und kreisfreie Städte) getragen werden.
Wie wird in der Erstaufnahme sichergestellt, dass der neue angekommene Flüchtling zur verpflichtenden Arztuntersuchung geht?

Alle ankommenden Personen werden erfasst und beim Gesundheitsamt zur Untersuchung angemeldet. Die Untersuchung findet in der ersten Woche statt. Es wird schriftlich festgehalten, wer die Untersuchung absolviert hat. Eine Rückmeldung über die Befunde geht an den medizinischen Dienst der AfAs. Dort werden nach Feststellung von Befunden weitere Untersuchungen veranlasst. Die Erstuntersuchung findet innerhalb der ersten Woche nach Ankunft statt. Wer Erkrankungsanzeichen zeigt, wird unverzüglich einem Arzt vorgestellt.
Welche außergewöhnlichen Krankheiten wurden bisher bei den Flüchtlingen diagnostiziert?

Bislang sind keine außergewöhnlichen Erkrankungen bekannt. Asylsuchende leiden primär unter den gleichen Infektionskrankheiten wie die heimische Bevölkerung. Auch für die medizinische Betreuung der Flüchtlinge gelten die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes. Das Robert Koch-Institut beobachtet die Lage und veröffentlicht regelmäßig Berichte über meldepflichtige Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden in Deutschland.
Welche Angebote gibt es für traumatisierte Flüchtlinge?

Das Erkennen einer Traumatisierung ist meist schwierig, da die Betroffenen in vielen Fällen nicht offen darüber sprechen können und die Symptome oft erst später zum Vorschein kommen. Ziel ist es, durch das Medeus-Programm im Rahmen der medizinischen Betreuung in der Erstaufnahme auch eine Traumatisierung der Flüchtlinge zu erkennen.

An einigen Standorten von Afas konnten psycho- und traumatherapeutische Angebote der Krisenintervention und Beratung eingerichtet werden, so in Trier und in Ingelheim. An weiteren Standorten ist dies geplant.
Insgesamt gibt es in Rheinland-Pfalz fünf Psychosoziale Versorgungszentren für Asylsuchende, die insbesondere nach der Verteilung der Flüchtlinge auf die Kommunen von diesen in Anspruch genommen werden können.
Dies ist für Trier: Diakonisches Werk, Beratungsstelle für Flüchtlinge, Dasbachstraße 21, 54292 Trier. Zusätzlich fördert das Land eine Koordinierungsstelle für traumatisierte Flüchtlinge unter der Trägerschaft des Caritasverbandes Rhein-Mosel-Ahr. red

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort