Wasserrechte erregen die Gemüter

Ein altes Recht erlaubt der Wittlicher Brückenmühle, das Wasser der Lieser zur Stromerzeugung umzuleiten. Aber nicht unbegrenzt: 150 Liter müssen pro Sekunde über das Stauwehr fließen, damit die Lieser nicht trocken liegt.

 Eigentlich ein idyllischer Anblick, doch sorgt die Lieser derzeit auch für Unmut. TV-Foto: Klaus Kimmling

Eigentlich ein idyllischer Anblick, doch sorgt die Lieser derzeit auch für Unmut. TV-Foto: Klaus Kimmling

Wittlich. Den vergangenen Sommer behält Elsbeth Hosp-Andolfatto in schlechter Erinnerung. Denn die mit Blumen dekorierte Terrasse ihres Wohnhauses, direkt an der Lieser gelegen, konnte sie mit ihrer Familie kaum nutzen. Grund war der niedrige Wasserstand, der den fließenden Bach in ein stehendes Rinnsal verwandelte. Nur noch aus Pfützen habe die Lieser bestanden, aus denen es heftig stank, sagt Hosp-Andolfatto.

Den Schuldigen hat sie ihrer Meinung nach bereits ausgemacht: "Die Brückenmühle nimmt das Wasser weg." Die Mühle würde speziell am Wochenende das Wasser der Lieser in den eigenen Mühlbach ableiten. Sie wirft Norbert Huwer, Besitzer der Brückenmühle, diesbezüglich Absicht vor: "Dann erreichen wir keine Behörden, die das kontrollieren und einschreiten." Hosp-Andolfatto fordert: "Huwer muss das Wasser in der Lieser lassen."

Norbert Huwer weist die Vorwürfe von sich. Tatsächlich leitet er Wasser in den Mühlbach ab, um damit Strom zu erzeugen. Die Brückenmühle verfüge über alte Wasserrechte, die dem Besitzer dies erlaubten. Allerdings zweige er das Wasser nicht komplett ab, sondern belasse einen Wasserdurchfluss von 150 Litern pro Sekunde in der Lieser, sagt Huwer.

Dieser Wasserdurchlass werde durch eine Fischtreppe, die in das Stauwehr der Mühle eingearbeitet ist, gewährleistet. Huwer: "Ich halte mich damit genau an geltendes Recht." Sonst müsse er ja Bußgeld bezahlen.

Allerdings habe sich in den vergangenen zwanzig Jahren die Wassermenge in der Lieser vermindert, sagt Huwer. In diesem Jahr habe er vier Monate wegen zu geringen Wasserstandes nicht genügend Wasser in den Mühlgraben umleiten und auch keinen Strom erzeugen können. Im Lauf der Lieser sei vor einigen Jahren ein nicht mehr benötigtes Wehr entfernt worden, das den Wasserlauf unterhalb des Grundstücks von Hosp-Andolfatto aufgestaut und immer für einen hohen Wasserspiegel gesorgt habe. Die Lieser sei an dieser Stelle sehr breit, so dass sich jetzt das Wasser verteile und der Wasserspiegel sehr niedrig sei. Hosp-Andolfatto müsse sich daher mit den Gegebenheiten abfinden.

Der Pressesprecher der Kreisverwaltung, Alfons Kuhnen, teilte mit, dass die Untere Wasserbehörde des Kreises Huwer im August auf die Einhaltung der Mindestwassermenge hingewiesen habe. Damals sei die Ableitung des "gesamten Wassers der Lieser in den Mühlengraben gestoppt" worden. Danach habe die Lieser bei gelegentlichen Kontrollen immer ausreichend Wasser geführt.

Das Recht der Brückenmühle zur Ableitung des Wassers aus der Lieser in den Mühengraben, um damit Wiesen zu bewässern und Strom zu erzeugen, ist laut Kuhnen seit 1926 im Wasserbuch eingetragen. Die Wasserentnahme habe so zu erfolgen, dass eine Mindestwasserführung von 150 Litern pro Sekunde in der Lieser verbleibt, teilte Kuhnen mit.

ExtraWasserrecht: Nach Auskunft der SGD Nord in Trier war das Recht zum Stau von Bächen und Flüssen früher in der Eifel stark verbreitet. Es handelt sich um Rechte aus der Vergangenheit, die oft um das Jahr 1800, teilweise auch vorher, meist an Mühlen erteilt wurden. Die Wasserrechte können entzogen werden, wenn sie vom Rechte inhaber nicht mehr genutzt werden. Neue Rechte zum Stau von Bachläufen werden heute nicht mehr erteilt.

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