Wasserzähler vor Frost schützen!

Bernkastel-Kues. (red) Das Wasserwerk der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues weist die Bevölkerung darauf hin, dass die Wasserzähler allein vom Grundstückseigentümer vor jeder Art von Beschädigung zu schützen sind - so schreibt es die Allgemeine Wasserversorgungssatzung vom 15. August 2001 vor.

Besonders vor Frost wird gewarnt, beispielsweise an verdeckt gelegten Leitungen, die ins Freie oder durch selten genutzte Räume führen. Im Fall von Schäden ist der Eigentümer dem Wasserwerk gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet. Es wird daher empfohlen, im eigenen Interesse die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

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