Urteil im Drogenprozess Wegen 136 Kilogramm Haschisch: Hunsrücker muss für fünf Jahre hinter Gitter

Hunsrück/Trier · Ein 29-Jähriger und sein Komplize werden wegen Drogengeschäften verurteilt – und erhalten „milde Strafen“.

Urteil im Drogenprozess: Wegen 136 Kilogramm Haschisch: Hunsrücker muss für fünf Jahre hinter Gitter
Foto: Daniel Karmann

Dreimal geht alles gut. Beim vierten Deal ist die Polizei jedoch mit im Boot und verhindert die Übergabe des Paketes mit 40 Kilogramm Haschisch. Nun sind  vor dem Landgericht Trier die Urteile gegen einen Hunsrücker und seinen französischen Komplizen verkündet worden. Beide erwarten mehrjährige Haftstrafen.

Die Angeklagten: Auf der Anklagebank nehmen ein 29-jähriger Hunsrücker und ein 48-jähriger Franzose Platz. Beide kennen sich nicht und werden doch zu Komplizen. Die gefährliche Verbindung der beiden ist ein 64-Jähriger, der in einem anderen Verfahren gesondert beschuldigt wird. Es ist der Onkel des Franzosen und der Geschäftspartner des Hunsrückers.

Der Vorwurf: Der Mann aus dem Hunsrück soll bei vier Gelegenheiten zwischen den Jahren 2012 und 2017 insgesamt 136 Kilogramm Haschisch aus Frankreich importiert und weiterverkauft haben. Dadurch soll er 22 000 Euro verdient haben. Der Franzose soll bei drei dieser Fahrten als Kurier gedient haben. Bei der letzten Fahrt stoppt die Polizei die beiden auf einem Parkplatz in Hoppstädten-Weiersbach und nimmt sie fest.

Der Prozess: Beide Angeklagte versuchen sich nicht lange herauszureden, sondern sind schon am ersten Prozesstag geständig. „Mein Mandant möchte Verantwortung für seine Taten übernehmen“, sagt der Verteidiger des Hunsrückers zu Beginn des Verfahrens. Auch der Franzose liest ein ausformuliertes Geständnis auf seiner Landessprache vor. Beide erklären wie es zu den Taten kommt, versuchen jedoch nicht etwas zu leugnen. Der Hunsrücker erklärt unter anderem, dass er aus finanzieller Not gehandelt habe.

Die Urteile: Mehrere Jahre Haft: Das erwartet die Angeklagten. Der Mann aus dem Hunsrück muss für fünf Jahre hinter Gitter. Außerdem muss er den Ertrag aus den Geschäften in Höhe von 307 000 Euro zurückzahlen. „Fünf Jahre sind ein mildes Urteil“, sagt Richter Armin Hardt. Die Tat wird als „minder schwer“ eingestuft, da er geständig und nicht vorbestraft ist und die letzten 40 Kilogramm sowie das Bargeld in Höhe von 112 000 Euro sichergestellt werden konnte. Auch der Franzose muss ins Gefängnis, er wird zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Besonders strafmildernd wirkt sich seine Krankheit – er hatte zum Zeitpunkt der Taten Lungenkrebs – aus.

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