Justiz Missbrauch: Angeklagter ringt vergeblich um Bewährung

Wittlich · Wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs wird 44-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in vier Fällen wird 44-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Foto: dpa/Fabian Sommer

Am Ende helfen kein volles Geständnis, keine Entschuldigungsangebote an den betroffenen jungen Mann und nicht die 2000 Euro Entschädigung, die der Angeklagte gleich in Umschlägen zum Gerichtstermin mitgebracht hat.

Das Urteil fällt deutlich höher aus, als der Angeklagte und sein Verteidiger Thomas Roggenfelder wohl erhofft haben: eine Haftstrafe über zwei Jahre, die keine Aussetzung zur Bewährung mehr zulässt.
Warum es zu diesem Treffen zwischen Täter und Opfer im Wittlicher Gerichtssaal gekommen ist, steht in der Anklageschrift von Staatsanwalt Stephane Parent: Dem Angeklagten aus Wittlich wird schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Von 2010 bis 2012 soll der 2000 geborene Junge mehrfach im Haus des Mannes übernachtet haben. Dabei sei es zu erheblichen „beischlaf­ähnlichen Handlungen“ zwischen dem Mann und dem Kind gekommen.

Bereits 1999 soll sich der Angeklagte an einem anderen Jungen in ähnlicher Weise vergangen haben.

Besonders fatal im vorliegenden Fall erscheint, dass zwischen dem Angeklagten und dem Betroffenen, dessen Cousin und deren Eltern  ein besonderes Vertrauensverhältnis bestand. Der Angeklagte arbeitete damals in der Firma der Familie der Betroffenen. Die inzwischen 20-Jährigen berichten als Zeugen über den vertrauensvollen Umgang miteinander. Der damalige Mittdreißiger bot den Jungen all das, was in dieser Altersklasse begehrenswert und attraktiv erscheint: eine große Modelleisenbahn, Modellautos, Ausflüge ins Phantasialand sowie nach Hamburg und einiges mehr. Außerdem war da seine Rolle als vertrauenswürdiger Betreuer bei der Jugendfeuerwehr. Und wenn die Jungs mal über Nacht im Haus des Angeklagten bleiben wollten, hatten die Eltern nichts dagegen. Es bestand eine  freundschaftliche Beziehung zu ihrem Mitarbeiter – sie hegten keinen Argwohn.

Vor dem Wittlicher Schöffengericht schildert der Hauptbetroffene und Nebenkläger  nun, was daraus geworden ist und wie es ihn bis heute verfolgt. Eine Entschuldigung vom Angeklagten würde er zurückweisen. Er spricht von Wut, Trauer und enttäuschtem Vertrauen – „ich hatte so eine Wut in mir, und als mich mal jemand auf den Mann ansprach, kam alles aus mir raus“. Das war vor zwei Jahren, heißt es. Auch ein Schock für die Familien.

Der Angeklagte stritt damals alles ab, und das mögliche Tatopfer musste sich einem aussagepsychologischen Gutachten unterziehen. Inzwischen hat der Angeklagte eine 180-Grad-Wende vollzogen, will alles gestehen, dazu die 2000 Euro. „Ich bin zu allem bereit, was Sie von mir verlangen, auch zu einer Therapie“, beteuert er gegenüber dem Vorsitzenden Richter Stefan Ehses. Verteidiger Roggenfelder bittet das Gericht, den Staatsanwalt und die Nebenklägervertreterin Ruth Streit-Stifano um ein Rechtsgespräch zwecks verfahrensverkürzender Absprache. Die Verhandlung hinter verschlossener Tür dauert lange, doch der Verteidiger hat sein Ziel nicht erreicht. Staatsanwalt Parent sieht wegen des Geständnisses und einiger Tatdetails zwar einen minder schweren Fall – „doch in den Bereich der Bewährungsstrafe kann ich nicht gehen“. Er beantragt am Ende zwei Jahre und drei Monate Haft.

Zu einem langen Schlusswort holt die Nebenklägervertreterin aus. Streit-Stifano: „Wenn einer, der sich an Kindern vergangen hat, seine Strafe nicht antreten muss und sich quasi freikaufen kann, wie würde das auch auf die Öffentlichkeit wirken? Zumal einer der Betroffenen bis heute darunter leidet.“ Der Angeklagte, der die Nähe zu Kindern suche, habe seine Situation nicht begriffen, wenn er zwei Wochen vor der Hauptverhandlung plötzlich mit Therapiegedanken komme. Vergebens bemüht sich der Verteidiger in einem langen Schlusswort, gegen die dunklen Wolken, die sich da über seinem Mandanten auftürmen, anzukämpfen. Am Ende entspricht das Urteil dem Antrag der Anklage. „Auch wir gingen von einem minder schweren Fall aus, aber dennoch ist der Sachverhalt aus unserer Sicht so schwerwiegend, dass keine Bewährungsstrafe in Betracht kam“, sagt Vorsitzender Ehses in der Urteilsbegründung.
Und er sagt dem Angeklagten auch: „Ihr Geständnis heute ist ja gut und schön. Aber das hätte schon vor zwei Jahren kommen müssen. Dann wäre allen Betroffenen einiges erspart worden, inklusive der Befragung des Opfers durch eine Psychologin.“

Erklärungen werden keine abgegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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