Wehlener Kinder dürfen weiter spielen - Verwaltungsgericht lehnt Schließung von Eulenspielplatz in Wehlen ab

Bernkastel-Kues/Trier · Das Trierer Verwaltungsgericht hat die Klage abgelehnt, einen Kinderspielplatz im Bernkastel-Kueser Stadtteil Wehlen schließen oder verlegen zu lassen. Eine Gastwirtin klagte, der Lärm spielender Kinder schrecke ihre Gäste ab.

 Fabian und Luca fuehken sich äußerst wohl auf dem Spielplatz in Wehlen. TV-Foto: Klaus Kimmling

Fabian und Luca fuehken sich äußerst wohl auf dem Spielplatz in Wehlen. TV-Foto: Klaus Kimmling

Foto: Klaus Kimmling

Ein Kinderspielplatz im Bernkastel-Kueser Stadtteil Wehlen muss weder verlegt noch eingestellt werden. Das hat die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts Trier entschieden. Die Besitzerin einer Gutsweinstube hatte geklagt, dass der Lärm von dem städtischen Spielplatz, der an ihre Gaststätte angrenze, Gäste abschrecke und somit geschäftsschädigend sei. Sie habe erhebliche finanzielle Einbußen, Kunden würden wegen des Lärms ihr Lokal nicht mehr besuchen. Die Spielgeräte auf dem sogenannten"Eulenspielplatz" seien "Monstergeräte", so die Gastwirtin weiter. So gebe es eine Korbschaukel, auf der mehrere Kinder Platz finden würden, was eine erhebliche Lärmbelastung verursachen würde. Der Spielplatz wurde erst vor wenigen Jahren auf Elterninitiative für 40.000 Euro saniert.

Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass Kinderlärm unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft stehe. Geräusche spielender Kinder, so die Begründung, seien "Ausdruck der kindlichen Entwicklung und Entfaltung und daher grundsätzlich zumutbar". Das Bundesimmissionsschutzgesetz enthalte deshalb auch die Vorgabe, dass der Lärm eines Kinderspielplatzes nicht als schädliche Umwelteinwirkung gelte.

Auch von einem Sonderfall könne nicht die Rede sein. Dazu müssten besondere Umstände wie zum Beispiel die Nachbarschaft eines Krankenhauses oder einer Pflegeanstalt vorliegen. Außerdem habe die Stadt die Nutzungszeiten eingeschränkt (8 bis 13 und 14 bis 20 Uhr) und ebenso eine Altersgrenze für die Kinder (bis zwölf Jahre) festgesetzt.

Gertrud Weydert, Ortsvorsteherin des Stadtteils Wehlen, begrüßt das Urteil: "Ich freue mich für die Kinder, dass der Spielplatz erhalten bleibt, und hoffe, dass sich das alles friedlich einspielen wird".

Nadine Discher, betroffene Mutter aus der Nachbarschaft, sagt: "Wir freuen uns alle über das Urteil. Wir wünschen uns, dass jetzt etwas Frieden im Ort einkehrt."
Meinung

Das Potenzial nutzen"Eine Gesellschaft, die Kinderlärm nicht erträgt, ist eine tote Gesellschaft" hat Willi Weyer (1917-1987) einmal als Präsident des Deutschen Sportbundes gesagt. Der Sportfunktionär und Politiker wandte sich damit gegen die damalige Gleichsetzung von Sport- und Industrielärm. Mittlerweile urteilen die deutschen Gerichte anders. Kinder werden besser geschützt und das ist gut so, denn es muss Kindern erlaubt sein, in einem gewissen Rahmen auch mal Lärm zu machen. Das entbindet ihre Eltern freilich nicht von der Aufsichtspflicht und ist außerdem auch kein Freibrief für freches oder flegelhaftes Verhalten, was manche Eltern bisweilen als Intelligenz oder besonderes "Aufgeweckt sein" interpretieren.

Vielleicht bringt der Spielplatz der Weinstube auch Vorteile. Schließlich trinken Eltern gerne mal ein Glas Wein - während ihre Kinder sich austoben können. Und vielleicht ein Eis in der Weinstube kaufen.

hp.linz@volksfreund.de

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