Weinbaubetriebe werden stichprobenartig kontrolliert

Trier. (red) In diesem Jahr werden erstmalig die von der Europäischen Union vorgeschriebenen "Cross Compliance Kontrollen" auch im Weinbaubereich durchgeführt. In Rheinland-Pfalz werden Weinbaubetriebe stichprobenartig kontrolliert, die aus EU-Programmen wie Steillagenförderungen oder Agrarumweltmaßnahmen, beispielsweise Pheromonanwendung im Pflanzenschutz, Beihilfen erhalten.

Die Auswahl der Betriebe erfolgt teils nach sogenannten Risikogesichtspunkten und teils nach dem Zufallsprinzip. Die Kontrollen werden von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) organisiert und gesteuert. Darauf weist die ADD hin.

Die Kontrollen, die während der Weinlese in den ausgewählten Betrieben stattfinden sollten, werden durch die Weinkontrolleure des Landesuntersuchungsamtes (LUA) durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt in der Prüfung der Einhaltung von Hygienestandards, wie der strikten Trennung der Weinbauerzeugnisse von Treibstoffen, Pflanzenschutzmitteln oder Abfällen, der Dokumentation der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie der korrekten Führung der Herbstbücher während der Weinlese.

Die Prüfungen sind eine wichtige Voraussetzung für die Auszahlung der EU-Beihilfen an die Betriebe. Im Falle von Verstößen gegen die Prüfstandards müssen die Fördermittel gekürzt und bei schwer wiegenden Verstößen sogar vollständig gestrichen werden.

ADD und LUA sind bemüht, die mit den Kontrollen einhergehenden Belastungen für die Betriebe in Grenzen zu halten. Wegen der förderrechtlichen Relevanz hofft die ADD auf das Verständnis der von den Kontrollen betroffenen Betriebe. Die Gesamtzahl der Kontrollen für die Winzerbetriebe wird durch die Cross Compliance-Kontrollen nicht erhöht.

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