Weinbaubetriebe werden stichprobenartig kontrolliert

Trier. (red) In diesem Jahr werden erstmalig die von der Europäischen Union vorgeschriebenen "Cross Compliance Kontrollen" auch im Weinbaubereich durchgeführt. In Rheinland-Pfalz werden Weinbaubetriebe stichprobenartig kontrolliert, die aus EU-Programmen wie Steillagenförderungen oder Agrarumweltmaßnahmen Beihilfen erhalten.

Darauf weist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hin. Die Auswahl der Betriebe erfolgt teils nach sogenannten Risikogesichtspunkten und teils nach dem Zufallsprinzip. Die Kontrollen werden von der ADD organisiert und gesteuert.

Die Kontrollen, die während der Weinlese in den ausgewählten Betrieben stattfinden sollen, werden durch die Weinkontrolleure des Landesuntersuchungsamtes (LUA) durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt in der Prüfung der Einhaltung von Hygienestandards, der Dokumentation der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie der korrekten Führung der Herbstbücher.

Die Prüfungen sind eine wichtige Voraussetzung für die Auszahlung der EU-Beihilfen an die Betriebe. Im Falle von Verstößen gegen die Prüfstandards werden die Fördermittel gekürzt oder gestrichen.

ADD und LUA sind bemüht, Belastungen für die Betriebe durch die Kontrollen in Grenzen zu halten, und hoffen auf das Verständnis der betroffenen Betriebe.