Weinbergspfähle fachgerecht entsorgen

Wittlich. Im Weinbau fallen bei Rodungsarbeiten oder beim Ausflicken imprägnierte Rebpfähle an. Solche Rebpfähle sind als gefährliche Abfälle eingestuft (Altholzkategorie A IV).

Das Verbrennen von imprägnierten Pfählen oder den imprägnierten Spitzen ist nicht erlaubt. Auch das Schreddern der imprägnierten Holzteile ist verboten. Imprägnierte Pfähle werden von spezialisierten Unternehmen kostenpflichtig entsorgt. red

Weitere Informationen bei der Abfallberatung, Telefon 06571/14-2414

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