Weinprüfung auf dem Prüfstand

TRIER/BAD KREUZNACH. Unruhe in der Weinwirtschaft: Ein rheinhessischer Winzer hat mit bewusst falsch deklarierten Weinen das System der Amtlichen Qualitätsweinprüfung bloßgestellt. Damit will er auf das seiner Meinung nach unsinnige Prüfsystem der Landwirtschaftskammer aufmerksam machen. Die Kammer prüft nun Sanktionen gegen den Winzer.

Edgar Schätzler, Winzer und Weinkommissionär aus dem rheinhessischen Guntersblum liegt seit Jahren im Clinch mit der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Schon mehrmals verweigerte die Kammer, die im Auftrag des Landes die Amtliche Qualitätsweinprüfung durchführt, dem streitbaren Winzer die Prüfnummer. Ein Wein wurde nach mehreren Widersprüchen sogar mehrmals von jeweils unterschiedlichen Prüfkommissionen verkostet und stets lautete das Ergebnis: Der Wein ist fehlerhaft, er erhält keine amtliche Prüfnummer und kann folglich nicht als Qualitätswein in den Verkehr gebracht werden.Begehrte Prüfnummer

Um den "Unsinn" der sensorischen Tests aufzuzeigen, entschloss sich Schätzler zu einer ungewöhnlichen illegalen Maßnahme. Er kaufte ausländische Weine im Discounter, füllte diese in eigene Flaschen um und ließ sie als Guntersblumer Qualitätswein prüfen. Das Ergebnis: Der Wein ging bei der Prüfung anstandslos durch und erhielt die begehrte Prüfnummer. Dass die Landwirtschaftskammer, die jedes Jahr rund 120 000 Weinpartien prüft, über dieses Vorgehen nicht besonders erfreut ist, versteht sich von selbst. Der Präsident der Landwirtschaftskammer, Günter Schartz, hat für kommende Woche den Weinbauausschuss der Kammer, dem Vertreter der Weinwirtschaft aus ganz Rheinland-Pfalz angehören, zu einer Dringlichkeitssitzung einberufen.Teilnehmen werden auch Vertreter des Wirtschaftsministeriums."Ausschließlich an Qualität orientieren"

Schartz gegenüber dem TV: "Wenn es nach mir ginge, muss der Mann zumindest für eine bestimmte Zeit von der Qualitätsweinprüfung ausgeschlossen werden. Ob das juristisch machbar ist, muss allerdings noch geprüft werden." Grundsätzlich hält Schartz die Qualitätsweinprüfung für "unbedingt notwendig", gibt aber zu verstehen, dass das Gesamtsystem überdenkenswert sei. Das Beispiel Schätzler habe gezeigt, dass man etwa das Prüfkriterium "Gebietstypischkeit" durchaus in Frage stellen könne. Immer mehr Auslandsweine würden "deutschlandähnlich" ausgebaut und immer mehr fremde Rebsorten würden in deutschen Anbaugebieten heimisch. Ebenso müsse man darüber nachdenken, ob es wirklich notwendig sei, die Weine von gleich vier Prüfern testen zu lassen. Die Weinkellereien, die den größten Teil des im Land erzeugten Weines vermarkten, stellen den Sinn einer amtlichen Qualitätsweinprüfung zwar grundsätzlich nicht in Frage, plädieren aber für eine "vereinfachte Umsetzung der Vorgaben". Albrecht Ehses, Geschäftsführer des Verbandes der Weinkellereien Mosel-Saar-Ruwer: "Man sollte sich nicht ausschließlich an der Qualität im Glase orientieren, sondern eine frühzeitige Einstufung als Qualitätswein während des Produktionsprozesses zulassen." Ehses ist ferner dafür, neben der Kammer auch qualifizierte und autorisierte Weinlabors für die amtliche Prüfung zuzulassen. Die Tests könnten so flexibler, kostengünstiger und dezentral durchgeführt werden.