Weiterhin Sperrgebiet für Angler

Binsfeld · Der Grad der Wasserverschmutzung im Binsfelder Fischteich steht noch immer nicht exakt fest. Sowohl die Trierer Aufsichtsbehörde als auch der örtliche Angelsportverein warten auf die Ergebnisse der Laboruntersuchungen.

Binsfeld. "Angeln verboten! Fische aus dem See nicht essen!" heißt es nach wie vor rund um den Binsfelder Teich, im Volksmund Märchen genannt. Anfang des Jahres geriet der kleine See in den Fokus, da in seinem Wasser Perfluorierte Tenside (PFT) festgestellt worden waren (der TV berichtete).
So gut wie sicher ist inzwischen, dass die Substanz eine Altlast von Feuerlöschübungen auf der unmittelbar benachbarten US Air Base Spangdahlem ist. Auch auf dem Flugplatzgelände sind größere Rückstände entdeckt worden, wie die Amerikaner selbst einräumen. Weiterhin offen ist die Frage, ob die Verschmutzung gesundheitsgefährdend ist, oder ob Entwarnung gegeben werden kann. Sowohl die Struktur- und Genehmigungsdirektion Trier (SGD) als auch der Angelsportverein "Salmfischer" warten noch auf die Untersuchungsergebnisse der unabhängig voneinander eingereichten Laborproben. Dies ergaben TV-Anfragen in dieser Woche.
Schadensersatzanträge gestellt


Die lange Wartezeit kommt jedoch nicht überraschend. Bereits im Februar hatte ein SGD-Sprecher erklärt, dass mit den Ergebnissen vermutlich erst im Mai oder noch später zu rechnen sei (der TV berichtete).
Auf die Spur des PFT waren die Verbandsgemeindewerke Wittlich-Land bei einer Routineuntersuchung in der örtlichen Sammelkläranlage gekommen. Dort hatten die Werke die Substanz erstmals festgestellt, ihre Spur durchs Kanalnetz verfolgt und waren schließlich auf den Binsfelder See gestoßen.
Das biologisch nicht abbaubare PFT steht im Verdacht, in größeren Mengen krebserregend zu sein. Das Fleisch von einmal damit kontaminierten Wassertieren bleibt verseucht und für immer ungenießbar.
Vorbeugend haben der Angelsportverein als Pächter des Sees als auch die Ortsgemeinde als Eigentümerin des Gewässers. Schadensersatzanträge beim Bund eingereicht. Der steht als Eigentümer des Air-Base-Geländes in der Pflicht.
Eine Gefahr für die Trinkwasserversorgung bestehe nicht, so die SGD Trier auf Anfrage. Das Grundwasser in der Nähe des Weihers werde nicht zur Trinkwassergewinnung genutzt. f.k.

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