Abfall illegal entsorgt Wenn der Parkplatz zur Mülldeponie wird

Bernkastel-Wittlich · Illegal entsorgter Abfall in der Landschaft beschäftigt Behörden – und ihn zu hinterlassen, ist strafbar. In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der Anzeigen im Landkreis Bernkastel-Wittlich verdoppelt. Trotzdem ändert sich nichts.

 Illegal abgeladener Müll an Rastplätzen und Aussichtspunkten ist ein großes Problem. Die Entsorgung zahlt der Steuerzahler.

Illegal abgeladener Müll an Rastplätzen und Aussichtspunkten ist ein großes Problem. Die Entsorgung zahlt der Steuerzahler.

Foto: TV/Privat

Ein Parkplatz im Kreis Bernkastel-Wittlich. Schilder weisen darauf hin, dass der Rastplatz sauber gehalten werden soll. Trotzdem stapelt sich dort der Müll. Bretter, Müllsäcke, halbe Stühle liegen aufeinander. Zugemüllte Parkplätze, überquellende blaue Müllsäcke und neben den Mülleimern hingeworfene Abfälle sind kein seltenes Bild. TV-Leser haben unsere Redaktion auf vermüllte Rastplätze hingewiesen und von Haushaltsmüll, Tierkadavern, Elektroschrott und Sperrmüll, der einfach an Parkplätzen abgestellt wird, berichtet.

Laut Polizei kommt es immer wieder zu Fällen, bei denen der Abfall illegal entsorgt wurde. Allerdings werde der Polizei nur ein kleiner  Teil bekannt. „Wir bearbeiten grundsätzlich Fälle von illegaler Müllentsorgung nur dann, wenn der Verdacht einer Straftat besteht“, sagt Karl-Peter Jochem von der Pressestelle des Trierer Polizeipräsidiums. „Insbesondere wenn hier ein Verdacht nach Paragraf 326 des Strafgesetzbuches vorliegt.“ Das heißt: In diesen Fällen sei der Abfall besonders gefährlich für die Umwelt, zum Beispiel ölhaltige Abfälle und Kühlschränke mit enthaltener Kühlflüssigkeit.

Wenn der Parkplatz zur Mülldeponie wird
Foto: TV/Privat

Werden andere Arten von Müll entsorgt, zum Beispiel Möbel, Grünschnitt, Hausmüll, liegt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit vor. Diese Ordnungswidrigkeiten werden von den kommunalen Ordnungsämtern oder vom Müllentsorgungsunternehmen angezeigt oder bearbeitet. Daher kann Jochem keine Zahlen nennen.

Liegen aber Straftaten vor, werden diese in der Regel von dem zuständigen Fachkommissariat der Kriminalinspektion Wittlich bearbeitet. Hier kennt Jochem Zahlen. In den vergangenen Jahren sind sie stark angestiegen, haben sich mehr als verdoppelt: Im Jahr 2018 wurden im Landkreis Bernkastel-Wittlich 80 Fälle der illegalen Müllentsorgung bearbeitet. In 2017 waren es 55 Fälle, 2016 waren es 34 Fälle, 2015 65 Fälle und 2014 38 Fälle. Wer ist aber dafür zuständig? Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (ART) ist nicht für illegale Ablagerungen an Straßen und auf Parkplätzen zuständig, sondern der Landesbetrieb Mobilität und die jeweiligen Straßenmeistereien.

Wenn der Parkplatz zur Mülldeponie wird
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„In unserer Zuständigkeit liegen illegale Ablagerungen dann, wenn sie sich auf Grundstücken oder im Wald und auf Waldwegen befinden. Die Zahl dieser Fälle ist im Landkreis Bernkastel-Wittlich nicht signifikant höher als in anderen Landkreisen“, sagt Pressesprecherin Kirsten Kielholtz der ART. Auch im Rückblick auf die vergangenen Jahre sei kein wesentlicher Anstieg oder Rückgang zu erkennen. Allerdings lägen der ART dazu keine konkreten Statistiken vor.

Laut Landesbetrieb Mobilität sind Müllablagerungen abhängig von Jahreszeiten. Eine Zu- oder abnahme sei somit nur schwer festzustellen. Insgesamt könne man jedoch sagen, dass sich die illegal entsorgten Abfälle auf einem konstant hohen Niveau halten, sagt Klaus Wagner vom LBM. Ob in der Region aber mehr Müll als in anderen Regionen anfällt, könne man beim LBM nicht beurteilen. Auch ob sich die Menge des abgeladenen Mülls in den vergangenen Jahren vermehrt hat, kann die Behörde nicht einschätzen. Das Problem: „Die Müllmengen werden nicht explizit in Tonnen oder Kubikmeter erfasst. Wir haben jedoch im Jahr 2018 rund 200 000 Euro für die Müllentsorgung gezahlt.“ Der Betrag enthält die Kosten für die Entsorgung, aber auch für das Einsammeln und Wegbringen des Mülls durch Fremdfirmen. Nicht eingerechnet sind die Kosten für eigene Mitarbeiter und Fahrzeuge.

Mittel, illegale Müllentsorgung zu verhindern, gebe es nicht. Aber: „Wir haben in der Vergangenheit Parkplätze schließen müssen, weil die Entsorgung von illegalen Müllablagerungen ein vertretbares Maß überschritten hat.“

Wenn der Parkplatz zur Mülldeponie wird
Foto: TV/Privat

Laut Wagner steht der LBM dem Problem der illegalen Müllablagerungen ohne wirksame Gegenmittel gegenüber. „Wir halten zwar für die Entsorgung von Reiseabfällen eine Vielzahl von Müllbehältern vor und tragen auch die Kosten für deren Entleerung. Das hat allerdings mit der Art und Menge der illegalen Müllbeseitigung nichts gemein.“ Daher appelliert der LBM, Müll geordnet zu entsorgen und nicht die Umwelt und oder die Allgemeinheit damit zu belasten.

Letztlich solle sich jeder Verursacher bewusstmachen, dass die Allgemeinheit und damit die Steuerzahler die Kosten seiner Tat tragen müsse.

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