Wenn die Müllabfuhr durch Eis und Schnee behindert wird

Bernkastel-Wittlich · Der erste Schnee war diese Woche in Teilen des Kreises schon da. Und mit ihm kommt auch häufig die Frage auf: "Was muss ich tun, damit meine Abfälle abgeholt werden, obwohl die Straße vor meinem Haus mit Schnee bedeckt ist?" Oft werden in den Orten nur die Hauptstraßen geräumt, in den Nebenstraßen bleiben Eis und Schnee tagelang einfach liegen.

Es besteht erhöhte Unfallgefahr. Die Folge davon ist, dass Abfallsammelfahrzeuge die glatten Straßen nicht befahren dürfen. Dies ist ärgerlich für die betroffenen Bürger.
Abfallberater Stefan Lex appelliert an die Eigentümer, ihre Räum- und Streupflicht wahrzunehmen. "Neben den Gehwegen sind auch die Straßen zu räumen. Diese Pflicht obliegt in den Gemeinden in aller Regel den Anliegern der an die Straße angrenzenden Grundstücke", erklärt Lex.
Es sei sinnvoll, bereits am Vorabend der Abfallsammlung den Wetterbericht im Auge zu behalten und unter Umständen gefährdete Straßenbereiche abzustreuen. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte die Mülltonnen, die gelben Säcke und das Altpapier sowie den Sperrmüll zur nächsten regelmäßig gestreuten Straße bringen. "Wer unsicher ist, welche Straßen tatsächlich regelmäßig gestreut werden, sollte Rücksprache mit der Gemeinde-verwaltung halten", empfiehlt der Abfallberater.
Frostige Temperaturen können auch dazu führen, dass die Abfälle an den Wänden der Restabfalltonnen anfrieren und die Tonnen nicht vollständig geleert werden. "In Mülltonnen festgefrorener Müll, der bei der Leerung nicht herausfällt, ist ein weiteres Ärgernis im Winter", berichtet Lex. Dies betrifft auch Müllbeutel, in die feuchte Abfälle eingefüllt wurden. Es habe sich bewährt, wenn die angefrorenen Abfälle in der Abfalltonne vor der Leerung zum Beispiel mit einem Stock oder Besenstiel gelockert werden.
red

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