Justiz Wenn Häftlinge in Streit geraten

In der Justizvollzugs­anstalt Wittlich hat ein Gerangel mit Verletzungen geendet. Ob ein Gefangener wegen Körperverletzung zur Rechenschaft gezogen wird, muss die Richterin noch entscheiden.

Justiz: Wenn Häftlinge in Streit geraten
Foto: Friedemann Vetter

Körperverletzung oder Notwehr? Diese Frage hat das Amtsgericht Wittlich in einer Verhandlung nicht abschließend beantworten können. Denn der Geschädigte, der als Zeuge geladen war, ist nicht zur angesetzten Verhandlung erschienen.

Worum geht es? Der Vorfall hat sich in der Justizvollzugsanstalt Wittlich ereignet. Ein 43-jähriger Mann soll im März dieses Jahres einen Mithäftling erst mit einer Tasse, anschließend mit der Faust geschlagen haben. Der Geschlagene erlitt Schwellungen und Verletzungen am Kiefer und im Gesicht.

Was sagt der Angeklagte? Er befindet sich seit April 2017 in der Justizvollzugsanstalt, die Haftstrafe endet 2021. Er lässt über seine Anwältin Nadja Samour eine Erklärung vorlesen. Demnach sei der Geschädigte, der sich wie der Angeklagte zu dem Zeitpunkt in Haft befand und in der Wäscherei beschäftigt war, aggressiv geworden und habe ihn beleidigt mit Worten wie „Spasti“ und „Hurensohn“. Es sei zu einem kurzen Gerangel gekommen, sagt der Angeklagte, der angibt, seinen Kontrahenten nicht geschlagen zu haben. Anschließend habe er den Raum verlassen, um weiterem Ärger aus dem Weg zu gehen. Der Geschädigte sei ihm gefolgt und habe einen Kugelschreiber wie ein Messer gehalten, so dass er Angst bekam, dieser würde ihm möglicherweise ein Auge ausstechen. Daraufhin habe er sich zur Wehr gesetzt und seinem Kontrahenten eine Kopfnuss verpasst. Der Angeklagte bezeichnet sich in der Erklärung als umgänglichen Typ. „Alles, was ich getan habe, geschah aus Notwehr“, liest seine Anwältin vor.

Was sagen die Zeugen? Sie bestätigen die Erklärung des Angeklagten. Ein 24-jähriger Mithäftling sagt, der Geschädigte sei ein aufbrausender Typ, der den Streit begonnen habe. Der Angeklagte sei dagegen freundlich. Es sei zwischen den beiden zu einem Gerangel gekommen. Dass der Angeklagte seinen Gegner geschlagen hat, habe er nicht mitbekommen. Ein weiterer 48 Jahre alter Mithäftling hat nach eigener Aussage mitbekommen, wie der Geschädigte dem Angeklagten „wie eine Hyäne“ nachgelaufen sei und diesen mit einem Kugelschreiber bedroht habe. Der Angeklagte habe sich gewehrt, daraufhin seien die beiden mit den Köpfen zusammengeknallt. „Das war nicht das erste Mal, dass er auf einen los ist“, sagt er.

Wie geht es weiter? Richterin Köhler sagt, es scheint, als würden die Aussagen „in eine Richtung“ gehen und regt daher eine Einstellung des Verfahrens an. Dem will sich Staatsanwalt Daniel Ribarski nicht anschließen. Er möchte den Hauptzeugen, der inzwischen aus der Haft entlassen ist und der Verhandlung unentschuldigt ferngeblieben ist, noch hören. Richterin Köhler kündigt daher die Fortsetzung der Verhandlung an für Montag, 24. September, um 9.45 Uhr. Dann sollen neben dem Geschädigten ein weiterer Mithäftling und ein Vollzugsbeamter der JVA als Zeuge befragt werden.

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