Verwaltung Handwerker im Parkverbot

Bernkastel-Kues · Unterstützt die Stadt Bernkastel-Kues Handwerker, die in der Stadt tätig sind, nicht genug? Ein entsprechendes Schreiben hat im Internet Beifall gefunden. Die Verwaltung sieht das anders.

  Wer mit Behörden und deren Vorschriften in Konflikt gerät, hat zahlreiche Möglichkeiten, seinem Ärger Luft zu machen. Der eine wendet sich an den Behördenchef, der andere wiederum macht seinen Zorn im Internet öffentlich.

Der Kommener Schreinermeister Lars Rüddel hat beide Wege beschritten. Der Anlass: Die Parkregelung für Handwerker in der Stadt Bernkastel-Kues. Deswegen hat er Ulf Hangert, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, angeschrieben und den  teilweise sehr ironisch formulierten Brief gleichzeitig bei Facebook veröffentlicht.

Darin wirft er der Stadt Abzocke vor, weil die Mitarbeiter der Verwaltung den Handwerkern „selbst in der Nebensaison ständig Strafzettel an die Firmenbusse hängen“.

Den Handwerkerparkausweis für 120 Euro jährlich, der für das gesamte Moselgebiet gilt, lehnt Rüddel ab. Denn er nutze 80 Prozent des Gebietes nicht, sagt er. Zudem verweist er darauf, dass er so hohe Strafzettelkosten im ganzen Jahr nicht habe.

Rüddel fordert stattdessen eine generelle Immunität für Handwerker - Firmenbusse im Einsatz an der Front oder einen Handwerker-Parkausweis für die Stadt Bernkastel-Kues und das direkte Umland, der maximal 50 Euro kosten soll, speziell für Kleinbetriebe für bis zu drei Mitarbeiter. Das entspreche in der Regel nur einem Firmenwagen mit einem Anhänger.

Der veröffentlichte Brief hinterlässt bei Facebook einen nachhaltigen Eindruck: 475 Personen haben auf den Beitrag positiv reagiert, der zudem 223 Mal geteilt worden ist. Die fast 100 Kommentare in dem sozialen Netzwerk sind mit überwältigender Mehrheit zustimmend. „Das ist ja mal ein cooler Brief. 100 Sympathiepunkte“, kommentiert ein anderer Handwerker. „Super geschrieben“, meinen andere.

Was sagt die Verwaltung dazu? Axel Schmitt, Leiter der Abteilung Bürgerdienste, verweist auf den 2008 eingeführten Parkausweis,. Er werde allgemein akzeptiert. „Der  Ausweis erleichtert Handwerkern das Parken in Bereichen, wo kein Parkraum in zumutbarer Entfernung des Einsatzortes verfügbar ist, insbesondere auch in solchen Bereichen, wo normalerweise das Parken verboten ist“, sagt er.

Zudem seien viele Handwerker ausdrücklich auf diese Möglichkeit hingewiesen worden, um unnötige Verwarnungen wegen Falschparkens zu vermeiden. Dazu habe der Parkausweis überregional zu einem Bürokratieabbau beigetragen. Generell sei festzustellen, dass das Ordnungsamt bei Handwerkern großzügig auf Falschparken reagiere, sagt Schmitt.

Wenn sich das Fahrzeug in offenem Zustand befindet, erfolge zunächst der persönliche Hinweis oder die Klärung des Hintergrundes. Es gebe nur eine Verwarnung, wenn es zu einem erheblichen Verstoß gekommen sei. Rüddels Vorschlägen erteilt Schmitt eine Absage. Ein generell freies Parken lasse sich alleine aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht umsetzen, da Park- und Halteverbote insbesondere angeordnet werden, um Rettungswege frei zu halten und die Leichtigkeit des Straßenverkehrs gewährleiste. Ein freies Parken für Handwerkerfahrzeuge würde die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung „ad absurdum“ führen, sagt er.

Ein weiterer Parkausweis, wie von Rüddel vorgeschlagen, würde der generellen Regelung eines regionalen Handwerkerparkausweises entgegenstehen und für mehr Bürokratie sorgen, so Schmitt. Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass der  Parkausweis, den viele kleinere Handwerker in Anspruch nehmen, zu einer erheblichen Erleichterung beim Parken führe.

Die Handwerkskammer hat sich auf Nachfrage des TV nicht zum Schreiben von Rüddel geäußert. Stattdessen verweist Sprecherin Simone Assmann auf den Parkausweis, der als überregionale Version für alle Handwerker, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten und Landkreisen tätig sind, eine große Erleichterung sei.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort