Wenn zwei sich streiten ...

Bernkastel-Kues/Morbach · Anton Boschet aus Morbach vermittelt seit zehn Jahren in Konfliktsituationen. Der Schiedsmann wurde nun für sein Engagement ausgezeichnet.

 Ehrung beim Amtsgericht: Schiedsmann Anton Boschet aus Morbach (Dritter von rechts) wurde für sein zehnjähriges Engagement geehrt. Leo Kolz aus Longkamp (Dritter von links) für weitere drei Jahre zum Schiedsmann berufen. Foto:privat

Ehrung beim Amtsgericht: Schiedsmann Anton Boschet aus Morbach (Dritter von rechts) wurde für sein zehnjähriges Engagement geehrt. Leo Kolz aus Longkamp (Dritter von links) für weitere drei Jahre zum Schiedsmann berufen. Foto:privat

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Bernkastel-Kues/Morbach (red) Im Namen des Präsidenten des Landgerichts Trier Dr. Manfred Grüter überreichte der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Bernkastel-Kues Stefan Rählmann in Anwesenheit des Bürgermeisters der Einheitsgemeinde Morbach Andreas Hackethal sowie von Justizamtmann Roland Klingel und den übrigen Schiedspersonen des Amtsgerichtsbezirks Bernkastel-Kues Schiedsmann Anton Boschet aus Morbach eine Dankurkunde aus Anlass seiner zehnjährigen Amtstätigkeit.
In seiner Urkunde dankt der Präsident des Landgerichts ausdrücklich für seine in dieser langen Amtszeit und Bürgern unseres Landes durch Engagement, Einfühlungsvermögen und Hilfsbereitschaft erbrachten treuen Dienste. Den Dankesworten schlossen sich die Anwesenden an. Gleichzeitig wurde Boschet für weitere fünf Jahre im Amt bestätigt.
Daneben wurde der seit mehr als 22 Jahren im Schiedsamtsdienst tätige Schiedsmann Leo Kolz aus Longkamp für weitere drei Jahre zum Schiedsmann berufen.
Stefan Rählmann hob die besonderen Aufgaben, die den Schiedspersonen im Vorfeld - insbesondere aber auch zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen privatrechtlicher und strafrechtlicher Art - zukommen, hervor.
Vornehmlich in Verfahren vor dem Schiedsmann, dem die örtlichen Verhältnisse bekannt sind, gelinge es oftmals, die eigentliche Ursache einer Streitigkeit zwischen Privatpersonen aufzudecken, schlichtend zu wirken und so zum Rechtsfrieden beizutragen.
Extra: SCHIEDSLEUTE IN RHEINLAND-PFALZ


In Rheinland-Pfalz bilden unter anderem die Verbandsgemeinden und die verbandsfreien Gemeinden grundsätzlich einen Schiedsamtsbezirk. Für jeden Schiedsamtsbezirk wird eine Schiedsperson bestellt. Die zuständige Schiedsperson sowie weitere Informationen zum Schiedsamt können unter der Internetadresse <%LINK auto="true" href="http://www.agber.justiz.rlp.de" text="www.agber.justiz.rlp.de" class="more"%> in der Rubrik Service eingesehen werden.

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