Wer angeln will, muss die Fischerprüfung bestehen
Großlittgen/Neumagen-Dhron/Heidenburg · Angel auswerfen und den Fisch ans Land ziehen - aber nicht ohne Fischerprüfung: Der nächste Termin dafür ist im Sommer, aber bereits jetzt können sich Interessierte in Kursen auf die Prüfung vorbereiten. Geprüft werden allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde sowie Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz.
Großlittgen/Neumagen-Dhron/Heidenburg. Auf die Fischerprüfung - die landesweit nächste ist am 6. Juni - können sich Interessierte vorbereiten. Voraussetzung: Sie müssen das 13. Lebensjahr vollendet und an einem mindestens 35-stündigen Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben. Diese Vorbereitungslehrgänge beziehungsweise die entsprechenden Informationsveranstaltungen werden von den Fischereiorganisationen angeboten:
Bezirks-Sportfischerverband Trier: Ein Kompaktkurs an zwei Wochenenden ist vom 11. bis 13. April und vom 2. bis 4. Mai im Vereinshaus des ASV Großlittgen. Die Lehrgangskosten betragen für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr 150 Euro und für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr 100 Euro. In den Kosten sind die Lehrmittel wie Bücher und Prüfbögen enthalten. Die Prüfungsgebühr bei der Kreisverwaltung beträgt 29 Euro.
Weitere Informationen unter www.bsv-trier.de oder beim Ausbildungsleiter Bruno Schüller, Telefon 06575/8872, E-Mail: Ausbilder-Schueller@bsv-trier.de
Bezirks-Fischerei-Verband Trier 1922: Neumagen-Dhron, Vereinsheim ASC, Lehrgangsbeginn am 11. März, 18 Uhr, Ausbilder: Alfred Reichert, Kröv, Telefon 06541/1581 oder 0163/7168308, E-Mail: Vorsitzender@BFV-Trier.de; Ausbilderin: Sylvia Seyvet, Heidenburg, Telefon 06509/9109919 oder E-Mail: Sylvia Seyvet@bfv-trier.de; Kröv, Vereinsheim Raiffeisenstraße, Lehrgangsbeginn am 21. März, 18 Uhr, Ausbilder: Alfred Reichert, Kröv, Telefon 06541/1581 oder 0163/7168308, E-Mail: Vorsitzender@BFV-Trier.de, weitere Infos im Internet unter www.bfv-trier.de
Die Lehrgangsgebühr beträgt landesweit 129 Euro für Jugendliche und 179 Euro für Erwachsene. Für Behinderte (mit Ausweis) und sozial benachteiligte Personen (Harz-IV-Bescheid) beträgt die Gebühr ebenfalls 129 Euro. Darin enthalten sind sämtliche Schulungsunterlagen sowie die Prüfungsgebühr.
Wer an der nächsten Fischerprüfung teilnehmen möchte, muss bis spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung einen Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung stellen. red
Weitere Informationen sind bei Bea Kettel, Telefon 06571/14-2340, E-Mail an Beatrice.Kettel@Bernkastel-Wittlich.de, bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Untere Fischereibehörde, erhältlich.