Meinung Wer darf, und wer darf nicht kontrollieren?

Eine Biotüte im Altkleider-Container? Tausende leere  Flaschen auf öffentlichen Plätzen? Müll, Unrat oder Abfall illegal in der Natur, auf fremden Grundstücken oder vor (überfüllten) Containern zu entsorgen ist kein Kavaliersdelikt.

 Willems Petra

Willems Petra

Foto: TV/Schramm, Johannes

Es schadet der Allgemeinheit und zeugt von schlechter Kinderstube. Aber dürfen deshalb Privatleute ihre Mitmenschen kontrollieren und, salopp gesagt, verpfeifen? Wer gibt ihnen dazu das Recht, erteilt ihnen die Legitimation? Wer sucht die Müllsheriffs aus? Wer entscheidet zwischen gut, besser und böse?

Bei privaten Müllstreifen, die andere kontrollieren, ist Ärger vorprogrammiert. Wenn Menschen von Nachbarn, Bekannten, Freunden oder Feinden kontrolliert und gemaßregelt werden, die sie als ihresgleichen, als Mitmenschen auf Augenhöhe sehen, kommt Unzufriedenheit auf. Deshalb sollten Kontrollen dieser Art in der öffentlichen Hand bleiben. In diesem Fall muss der ART für Ordnung sorgen und bei Bedarf mit verstärkter Überwachung reagieren. Und, wenn es denn sein muss, mit Sanktionen.  Denn häufig ist es in Fällen wie diesen mit guten Worten und einem Lächeln nicht getan.

p.willems@volksfreund.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort