Wer Geld möchte, muss pünktlich sein

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich weist darauf hin, dass die Anträge zur Agrarförderung bis spätestens bei der Kreisverwaltung bis 15. Mai eingereicht werden müssen.

Bernkastel-Wittlich. (red) Allen Antragstellern, die im Vorjahr einen Antrag für eine der Agrarfördermaßnahmen gestellt haben, wurden die entsprechenden Unterlagen für das Antragsjahr 2008 bereits mit der Post zugestellt. Für den Nachweis der Flächen ist nur der nachträglich zugesandte Flächennachweis zu verwenden. Wer diese Antragsunterlagen bisher nicht erhalten hat, sollte sich um Nachteile zu vermeiden, umgehend mit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, Bianca Schreiber, Telefon 06571/14421, E-Mail: Bianca.Schreiber@Bernkastel-Wittlich.de in Verbindung setzen. Die Anträgen zur Agrarförderung 2008 mit den jeweiligen Anlagen sind zusammen mit dem fortgeführten Flächennachweis 2008 bis spätestens 15. Mai wieder bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich einzureichen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine verspätete oder unvollständige Vorlage des Antrages und des Flächennachweises in der Regel zur Ablehnung der Förderung führt. Für die Beantwortung von weiteren Fragen zur Antragstellung stehen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau, zur Verfügung.

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