Datenschutz Weiß das Amt, woran ich glaube? Welche persönliche Daten die Behörden weitergeben

Wittlich · Welche persönlichen Daten gibt die Meldebehörde weiter, und an wen überhaupt? Der TV hat nachgefragt, welche Stellen was über die Bürger wissen, und wie man die Weitergabe an Behörden stoppen kann.

Meldebehörden geben persönliche Daten an öffentliche Stellen oder andere Behörden weiter. Die Weitergabe ist gesetzlich geregelt.

Meldebehörden geben persönliche Daten an öffentliche Stellen oder andere Behörden weiter. Die Weitergabe ist gesetzlich geregelt.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Wer umzieht, muss sich beim Einwohnermeldeamt ummelden. Aber was passiert mit den persönlichen Daten nach der Ummeldung? Eine TV-Leserin hat Post von der evangelischen Kirche bekommen: Eine Einladung für ihr Kind zum Konfirmationsunterricht. Sie fragt sich, wie die Kirche überhaupt an ihre Adresse kommt. Zumal sie bereits ausgetreten ist.

Zunächst: Meldebehörden geben persönliche Daten tatsächlich an öffentliche Stellen oder andere Behörden weiter. Die Weitergabe ist gesetzlich geregelt durch die BMelDÜV – die Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes. Immer mitgeteilt werden Vor- und Nachname und die aktuelle Adresse der Bürger. Je nach Bedarf des Amts teilt die Meldebörde auch andere persönliche Daten mit.

Laut BMelDÜV werden persönliche Daten der Bürger an die folgenden Behörden weitergegeben: das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr, die Datenstelle der Rentenversicherung, das Bundesamt für Justiz, das Kraftfahrt-Bundesamt, das Bundeszentralamt für Steuern sowie das Bundesverwaltungsamt und das Ausländerzentralregister und an Religionsgemeinschaften. „Die Evangelische Kirche ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts“, erklärt die Pressesprecherin des Evangelischen Kirchenkreises Trier Maike Roeber. Deswegen erhält sie als öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) die Daten ihrer Mitglieder – unabhängig von ihrem Alter.

Die örtlichen Kirchengemeinden müssten wissen, wer ihre Mitglieder sind. Das habe seelsorgliche Gründe, sagt Roeber. So könnten Gemeindebriefe, Einladungen zu besonderen Gottesdiensten oder Konfirmation beziehungsweise zum Konfirmandenunterricht an die Kirchenmitglieder verschickt werden. Es habe aber auch praktische Gründe – nämlich die Kirchensteuer. Alle Daten würden auf Grundlage höchster Sicherheitsstandards nach den jeweils geltenden staatlichen und kirchlichen Datenschutzgesetzen verarbeitet.

Prinzipiell kann jeder der Weitergabe seiner Daten widersprechen. Aber ein Recht auf Widerspruch existiert nur bei ein paar Behörden beziehungsweise Stellen, nämlich Bundeswehr, Religionsgemeinschaften, Adressbuchverlage, Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen, und gegen Auskunft bei Alters- und Ehejubiläen. Bürger müssten allerdings selbst aktiv werden, um die Weitergabe zu beenden. Eine sogenannte Übermittlungssperre (kurz ÜSP) wird dann dauerhaft im Melderegister eingetragen. Dazu muss aber extra ein Antrag gestellt werden. Dies bestätigt die Pressestelle der Stadtverwaltung in Wittlich auf Anfrage des TV.

Die Stadt Wittlich weist einmal im Jahr durch eine öffentliche Bekanntmachung in der Wittlicher Rundschau auf das Widerspruchsrecht hin, heißt es aus der Stadtverwaltung auf Anfrage des TV. Zusätzlich lägen Hinweise am Schalter des Einwohnermeldeamts aus. Eine Terminbuchung für einen Antrag auf eine ÜSP ist möglich über die Internetseite der Stadt Wittlich www.wittlich.de. Das Antragsformular kann auch telefonisch oder per E-Mail angefordert werden.

In Trier bekommt der Bürger, der sich beim Amt an- oder ummeldet, automatisch ein Merkblatt. Darauf steht, welche ÜSPs im Melderegister eingetragen werden können. Auch dafür muss ein Antrag gestellt werden. Den stellt die Stadt auf dieser Internet-Seite zur Verfügung. Dies erklärt die Verwaltung Trier auf Anfrage des TV.

Die Datenübermittlung an die Kirche ist gestattet. Allerdings sieht das Bundesmeldegesetz (BMG) vor, dass nicht nur die Daten einer Person der Religionsgemeinschaft übermittelt werden. Auch die Daten der Familienangehörigen, also der Lebenspartner oder minderjähriger Kinder, werden an die Kirche weitergegeben. „Wir gehen davon aus, dass Vater oder Mutter der evangelischen Kirche angehört“, erklärt uns die Stadtverwaltung Wittlich die Post unserer Leserin. Ob ein Kind konfirmiert ist, würde nicht von den Meldebehörden an die Kirche übermittelt. Aber Taufen und Konfirmationen würden, laut Pressesprecherin Roeber, kirchenintern in Kirchenbüchern dokumentiert und zur internen Mitgliederbetreuung genutzt.

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