Wer muss die Fahrt mit dem Schulbus zahlen?

Trier/Wittlich · Weil aufgrund der notwendigen Sanierung am Peter-Wust-Gymnasium ein Teil der Schule nach Wengerohr ausgelagert wurde, müssen auch Schüler aus Wittlich mit dem Bus fahren. Vor dem Verwaltungsgericht Trier wurde nun darüber verhandelt, inwieweit es richtig ist, die Eltern an den Kosten dieser Schulbeförderung zu beteiligen.

 Weil ein Teil der Schüler des Wittlicher Peter-Wust-Gymnasiums derzeit in Wengerohr unterrichtet wird, stellt sich die Frage, wer für die Kosten der Schulbeförderung zuständig ist. TV-Foto: Uwe Hentschel

Weil ein Teil der Schüler des Wittlicher Peter-Wust-Gymnasiums derzeit in Wengerohr unterrichtet wird, stellt sich die Frage, wer für die Kosten der Schulbeförderung zuständig ist. TV-Foto: Uwe Hentschel

Trier/Wittlich. Es geht um 20 Euro. 20 Euro, die jeden Monat anfallen. Umgerechnet auf das Jahr sind es also 240 Euro mit denen Eltern belastet werden, sofern ihre Kinder mit dem Bus zur Schule fahren. Das ist zunächst nichts Außergewöhnliches, das Problem im Fall des Wittlicher Peter-Wust-Gymnasiums (PWG) ist allerdings, dass dort derzeit viele mit dem Bus fahren müssen, ob-wohl sie zum Teil nur wenige Fußminuten von der eigentlichen Einrichtung entfernt wohnen. Und das wiederum liegt daran, dass ein Teil des Schulgebäudes saniert werden muss, was zur Folge hat, dass die Klassen fünf bis neun seit Ende 2009 im Gebäude der ehemaligen dualen Oberschule in Wengerohr unter-richtet werden (der TV berichtete).
Unklare Definition des Schulwegs


Viele Wittlicher Kinder sind also auf den Bus angewiesen. Und weil das so ist, werden sie von der Kreisverwaltung bei der Schülerbeförderung zur Kasse gebeten. Ob das allerdings rechtens ist, prüft jetzt das Verwaltungsgericht. "Die Frage ist: Was genau ist der Schulweg? Kommt es darauf an, wo der Klassenraum ist oder aber darauf, wo das Sekretariat oder die Anschrift der Schule ist?", erklärt Herbert Braun, Richter am Verwaltungsgericht Trier. Ihm gegenüber sitzt eine Mutter aus Wittlich, die gemeinsam mit ihrem Mann gegen die vom Kreis Bernkastel-Wittlich geforderte Beteiligung an den Fahrtkosten klagt. Und wie der vorsitzende Richter erklärt, handelt es sich in diesem Fall um ein Pilotverfahren, an dem noch 20 weitere Verfahren hängen. Die Verhandlung ist kurz, die Rechtslage aber keineswegs eindeutig. Und das nicht nur wegen der unklaren Definition des Schulwegs. Denn die betroffenen Schulklassen haben zwar derzeit ihre Klassenräume in Wengerohr, die Turnhalle und die Fachräume sind jedoch nach wie vor in Wittlich, was bedeutet, dass die Schüler hin- und herfahren müssen. Und dieses Unterrichten an zwei Standorten macht darüber hinaus die Suche nach dem entschei-denden Standort nicht leichter. Vor allem deshalb nicht, weil der Unterricht je nach Stundenplan entweder in Wittlich oder aber im sechs Kilometer entfernten Stadtteil Wengerohr beginnt. Wo genau im konkreten Fall also der eigentliche Schulstandort liegt und welche Konsequenzen sich daraus für die Schülerbeförderung ergeben, das herauszufinden ist nun Aufgabe des Gerichts. Ob die Eltern mit ihrer Klage Erfolg haben, wird sich in gut zwei Wochen zeigen. Dann nämlich soll eine Entscheidung aus Trier vorliegen. Das Wittlicher Peter-Wust-Gymnasium (PWG) ist auf zwei Standorte verteilt, die sechs Kilometer voneinander entfernt sind. Der Grund: Im November 2009 musste ein Nebengebäude für den Schulbetrieb geschlossen werden. Das Gebäude war für den Unterricht ungeeignet. Die Statik der Decken entsprach nicht den Schulbaurichtlinien. 550 von 950 Schülern mussten in die leerstehende ehemalige duale Oberschule nach Wengerohr umziehen. Als Schulträger will der Kreis den alten Standort bis zum Sommer 2013 zu einem dreizügigen Gymnasium aus- und umbauen, was fast sieben Millionen Euro kosten soll. sos

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