Wer schläft, wird gefeuert

Nachtwächter halten bei Dunkelheit Augen und Ohren offen und werfen zur polizeilichen Sperrstunde die Zecher aus dem Wirtshaus. Aber Nachtwächter haben gelegentlich auch mit Mü digkeit zu kämpfen, wie ein Bericht aus Niersbach zeigt.

Niersbach. Mitte des 19. Jahrhunderts war es gelebte Praxis, dass in den Dörfern der Region fast überall Nachtwächter eingesetzt wurden. Die Nachtwächter hatten im Winter die Stunden von 10 Uhr abends bis 4 Uhr morgens und im Sommer von 11 Uhr abends bis 3 Uhr morgens von "bestimmten Plätzen aus pünktlich anzugeben". Dazu benutzten die Nachtwächter ein Horn, mit dem sie die Stundensignale geblasen haben. Außerdem waren sie gehalten, auf die Einhaltung der Sperrstunde in den Gasthäusern, damals bereits um 22 Uhr, zu achten.

Allerdings stellten die Gemeinden nicht freiwillig einen Nachtwächter ein, der ja auch bezahlt werden musste. Es war aufgrund einer Verordnung der Bezirksregierung Trier vorgesehen, dass Nachtwächter zur frühzeitigen Erkennung von Bränden in jedem Dorf eingesetzt werden mussten. Insbesondere in der Zeit ab 1843 wurde dar auf geachtet, dass diese Bestimmungen umgesetzt wurden.

So auch in der Gemeinde Niersbach. Dort kontrollierte ein Gendarm am 20. März 1856 den Nachtwächter, fand ihn aber schlafend vor, wie aus den im Landeshauptarchiv Koblenz vorhandenen Akten der ehemaligen Bürgermeisterei Hetzerath hervorgeht. Niersbach war damals Teil der Hetzerather Bürgermeisterei. "Bei einer Patrouille um 12 Uhr nachts traf der königliche Gendarm den Nachtwächter Theodor Hoffmann zu Niersbach, nachdem er ihn eine halbe Stunde im Dorfe gesucht hatte, in seiner Wohnung schlafend vor." Hoffmann erklärte sein Verhalten damit, dass er bis 11 Uhr die Stunden durch Blasen des Hornes angezeigt habe. "Als der Gendarm zu mir kam, war es auf meiner Uhr noch keine 12 Uhr, und als es 12 Uhr auf meiner Uhr war, habe ich 12 Uhr geblasen."

Der Einwand nützte nichts. Der Niersbacher Ortsvorsteher Follmann wurde beauftragt, ständig über die Pflichterfüllung des Nachtwächters zu wachen. Offensichtlich besserte sich das Verhalten nicht, denn ein halbes Jahr später, am 8. Oktober 1856 wurde ein neuer Nachtwächter in Niersbach eingestellt: Matthias Mertes, Tagelöhner, 26 Jahre alt. Sein Gehalt wurde ihm in Naturalien ausbezahlt. Es betrug jährlich "vier Scheffel, acht Metzen" Roggen, das sind etwa 250 Liter, die er im November "zu Martini" erhalten soll. Aber auch Mertes hielt es nur ein gutes Jahr aus. Am 9. Februar 1858 wurde Mathias Rödel zum Nachtwächter ernannt. Dessen Amtszeit war noch kürzer als die seines Vorgängers. Bereits acht Monate später, im Oktober 1859, wurde der Tagelöhner Mathias Becker, 48 Jahre alt, als neuer Polizeidiener und Nachtwächter angestellt. Danach schweigen die Akten. Becker verrichtete seinen Dienst wohl zur Zufriedenheit.

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