Widerspruch abgelehnt
Die Kreisverwaltung sieht keine Unregelmäßigkeiten bei der Pachtvergabe in Bettenfeld. Ein Bettenfelder hatte bei der Behörde Widerspruch gegen die Vergabe eingelegt.
Bettenfeld. (mai) Die Pachtvergabe in Bettenfeld, die der Gemeinderat Ende März beschlossen hat, ist auf Kritik gestoßen. Der ehemalige Pächter Ewald Holstein hatte unter anderem moniert, dass sein Optionsrecht nicht berücksichtigt worden sei. Hans-Peter Weiler, ein Mitglied des Gemeinderats, hat bei der Kreisverwaltung Widerspruch eingelegt.In einer Infoveranstaltung der Gemeinde Ende Juni hat der Rat über die Vergabe informiert. Verbandsgemeindechef Wolfgang Schmitz hatte betont: "Wir haben uns jederzeit absolut korrekt verhalten." Das sieht auch die Kreisverwaltung so.Sie hat nun auf Weilers Widerspruch reagiert. Weiler hatte kritisiert, dass, nachdem bei einer Ausschreibung kein Angebot eingegangen war, kein neues Ausschreibungsverfahren ins Leben gerufen worden sei. Stattdessen seien zwei Angebote, die später eingegangen seien, dem Rat ohne vorherige Information zur Sitzung vorgelegt worden.Die Kreisverwaltung stellt klar, dass die Verpachtung von Jagdbezirken nach jagdrechtlichen Regelungen erfolge und das Vergaberecht dabei keine Anwendung finde. Nach diesen jagdrechtlichen Bestimmungen könne frei zwischen einer öffentlichen Ausbietung, einer freihändigen Vergabe und einer Verlängerung des laufenden Pachtverhältnisses gewählt werden.Letzteres sei zunächst versucht worden. Jedoch habe mit Holstein keine Einigung erzielt werden können, weil er für den Wildschadenersatz lediglich eine Pauschale habe zahlen wollen. Bei der anschließenden freihändigen Vergabe habe es keine schriftlichen Angebote gegeben. Dieses Verfahren sei dann fortgeführt worden, nachdem ein mündliches und ein schriftliches Angebot abgegeben worden seien.Trotz mehrfacher Aufforderung habe der ehemalige Pächter Holstein kein weiteres Angebot abgegeben. Die Kreisverwaltung weist außerdem darauf hin, dass eine gesicherte Option oder ein Optionsvertrag für Holstein nicht vorgelegen hätten. Die Verwaltung stellt abschließend fest, dass keine Gründe gegen die Ratsentscheidung zur Verpachtung sprächen.Der Kölner Dieter Schütte hat laut Ortsbürgermeister Reinhold Meuers die Pacht für 34 000 Euro erhalten. Schütte übernehme die Kosten für die Wildschäden komplett, hieß es.