Widerspruch des Landkreises liegt in Trier

Was passiert, wenn sich eine Verwaltung getragen, von einem Beschluss der Kommunalpolitiker weigert, etwas zu tun, das eine ihr übergeordnete Behörde angeordnet hat? Das ist aktuell im Landkreis Bernkastel-Wittlich abzuwarten. Denn der hat Widerspruch gegen eine von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier angeordnete Kreisumlagenerhöhung eingelegt.

Mit einem einstimmigen Beschluss haben die Mitglieder des Kreistags Bernkastel-Wittlich die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier abblitzen lassen. Die hatte nämlich gefordert, dass die Kommunalpolitiker eine beschlossene Senkung der Kreisumlage wieder zurücknehmen (der TV berichtete).

Hintergrund: Um ein konkretes Kita-Projekt in Wehlen zu finanzieren, hat man vor drei Jahren beschlossen, die Kreisumlage anzuheben. Bedingung für den damaligen Weg war auch, die Anhebung rückgängig zu machen, wenn der Kitabau abgeschlossen ist. Das ist nun der Fall und, wie versprochen, hat der Kreistag daraufhin die Kreisumlage um 0,1 Prozent gesenkt. Und er bekräftigte jetzt, gegen den Willen der ADD, dass er dabei bleiben will. Wie geht es nun weiter?

Eveline Dziendziol, ADD-Pressestelle, antwortet auf TV-Nachfrage: "Der Kreistag Bernkastel-Wittlich hat beschlossen, gegen unsere Haushaltsverfügung Widerspruch einzulegen. Dieser ist zwischenzeitlich in unserem Hause eingegangen und wird nun bearbeitet. Bis wann hier eine Entscheidung getroffen wird, kann zurzeit noch nicht gesagt werden."

Und Manuel Follmann, Pressesprecher der Kreisverwaltung, sagt zum aktuellen Stand: "Der Kreistag hat in seiner Sitzung einstimmig die Richtschnur für das Handeln des Landrats beschlossen. Demnach wurde die Verwaltung beauftragt, in der Angelegenheit alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel auszuschöpfen. Zuvor hofft man jedoch auf ein Einlenken der ADD Trier. Hierzu wird Landrat Eibes das Gespräch mit dem neuen ADD-Präsidenten Thomas Linnertz suchen. Die entsprechende Terminabstimmung wurde durch das Sekretariat des Landrats aufgenommen."

Und inwieweit ist aus Sicht des Kreises wahrscheinlich, dass man sich vor Gericht wiedersieht? "Dies ist abhängig von dem Erfolg des Gesprächs. Sofern die ADD Trier an ihrer Entscheidung festhält, wird eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar sein", so Manuel Follmann. Noch läuft eine Frist ncoh wenige Tage, denn die ADD hatte gefordert, dass die Umlagensenkung bis 31. Mai in ihrem Sinne abgeändert werde. Bis dahin halte man ein Zustandekommen eines Gesprächs mit dem neuen ADD-Präsidenten für unwahrscheinlich, heißt es aus dem Kreishaus und: "Es wird jedoch davon ausgegangen, dass - wie in solchen Abstimmungsverfahren auf Ebene der Verwaltungsleitungen üblich - das Verfahren ruhend gestellt wird. Andernfalls würde die Verwaltung natürlich die erforderlichen Rechtsmittelverfahren anstrengen."

Solange müssen sich die von der Umlage betroffenen Gemeinden auch gedulden. Die 0,1 Prozent Kreisumlage bedeuten umgerechnet eine Gesamtsumme von 114?000 Euro. Daran den größten Anteil hätte die Stadt Wittlich, die bedeutendster Geldgeber ist.

Jan Mußweiler, Pressesprecher der Stadtverwaltung sagt zum aktuellen Stand: "Die Stadt Wittlich hat im Jahr 2015 für die Kreisumlage 9,87 Millionen Euro aufgewendet. Für den Haushalt 2016 wurden 10,06 Millionen Euro eingeplant, bei einem Kreisumlagesatz von 46,6 Prozent. Durch die Erhöhung der Kreisumlage um 0,1 Prozent wären der Stadt Wittlich rund 21?000 Euro höhere Aufwendungen entstanden. Die Erhöhung des Kreisumlagesatzes in den Vorjahren wurde mit der Deckung von Finanzierungskosten für Maßnahmen begründet, wie unter anderem die integrative Kindertagesstätte. Eine Senkung wurde in Aussicht gestellt. Die Herabsetzung des Umlagesatzes konnte erst dann in den städtischen Haushalt aufgenommen werden, als dieser vom Kreistag im vergangenen Jahr beschlossen wurde."EXTRA

Wenn der Kreis nicht macht, was die ADD will, steht eine sogenannte Ersatzvornahme als mögliche Reaktion im Raum. Was das ist, erklärt Manuel Follmann, Pressesprecher der Kreisverwaltung, so: "Die Ersatzvornahme ist in Paragraf 66 der Landkreisordnung geregelt. Darin heißt es: "Kommt der Landkreis einer Anordnung oder einem Verlangen der Aufsichtsbehörde nach den Paragrafen 63 bis 65 nicht innerhalb der bestimmten Frist nach, kann die Aufsichtsbehörde beanstandete Beschlüsse und Maßnahmen aufheben sowie die erforderlichen Maßnahmen anstelle und auf Kosten des Landkreises selbst durchführen oder die Durchführung einem Dritten übertragen." Vorliegend würde die ADD Trier somit die Kreisumlagenerhöhung mittels Verwaltungsakt anstelle des Landkreises durchführen.

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