Wie der Kreis sich ums Schwarzgeld kümmert

Bernkastel-Wittlich · Wer ist Geldwäschern auf der Spur? Der Geldwäschebeauftragte! Das ist die neue Waffe des Staates im Kampf gegen Schwarzgeld. Wie das funktionieren soll? Zum Beispiel durch Kontrollen, die zwei Wochen vorher angekündigt werden. Der TV wirft einen Blick auf die Realität zum neuen Geldwäschegesetz im Landkreis Bernkastel-Wittlich, in dem 576 Firmen deshalb Post bekommen haben.

 Geld aus illegalen Quellen durch andere Werte reinwaschen: Das machen Kriminelle. Firmen und Verwaltungen sollen dagegen vorgehen. Wie effektiv diese Methode ist, weiß niemand. TV-Foto: Klaus Kimmling

Geld aus illegalen Quellen durch andere Werte reinwaschen: Das machen Kriminelle. Firmen und Verwaltungen sollen dagegen vorgehen. Wie effektiv diese Methode ist, weiß niemand. TV-Foto: Klaus Kimmling

Bernkastel-Wittlich. Es begann mit einem Rekord: Zur bislang größten "Kreisordnungsbehördenbesprechung" traf man sich im Januar bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier. Wenn sich die Ordnungsbehörden des Landes zu einer Rekordtagung treffen, denkt man an vieles, bestimmt nicht an Geldwäsche. Aber darum ging\'s.
Der Staat hat sich überlegt, was man noch gegen illegale Geldwäsche tun kann. Er setzt dabei auf diejenigen, in deren Kassen Geld krimineller Herkunft bislang unerkannt landete. Und zwar auch in "noch vermeintlich unbeobachteten Räumen", wie die ADD jüngst in einer Pressemitteilung mitteilt. Diese "vermeintlich unbeobachteten Räume" können sein: Unternehmen, die mit Edelmetallen, -steinen, Schmuck, Kunst, Antiquitäten, Autos, Schiffen, Motorbooten, Luftfahrzeugen handeln (der TV berichtete). All die nennt die ADD "hochwertige Güterhändler". Hinzu kommen noch Versicherungsvermittler und Immobilienmakler. Sie alle müssen jetzt richtig aufpassen, dass ihnen kein Schwarzgeld untergejubelt wird. Allerdings nur dann, wenn sie mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen oder mindestens 15 000 Euro Bargeld im Jahr annehmen.
Warum das so ist, steht nicht in der Pressemitteilung. Dafür gibt es aber seit dem größten Treffen der Kreisordnungsbehörden im Land jetzt Checklisten, ein Merkblatt, eine Broschüre, Downloads im Internet und viel zu tun.
Laut ADD sind 17 000 hochwertige Güterhändler im Land angeschrieben worden, denn die müssen wissen, dass sie jetzt einen Geldwäschebeauftragten brauchen. Das ist jemand, der in der Firma aufpasst, wenn jemand entweder 15 000 Euro oder mehr bar bezahlen will, oder übers Jahr verteilt ebenfalls auf diese Summe in bar kommt. Dann muss der Verkäufer den Personalausweis des Käufers kopieren und die Kopie mindestens fünf Jahre aufheben. Außerdem soll das Bundes- und Landeskriminalamt informiert werden. Das dient der "effektiven Geldwäscheprävention" (O-Ton ADD) und soll auch Terrorismusfinanzierung erschweren, wenn nicht gar verhindern.
Die Kreisverwaltungen sollen das kontrollieren. In Bernkastel-Wittlich weiß niemand genau, wie viele Firmen betroffen sind. Zunächst waren zwei Mitarbeiter aus dem Kreishaus im Januar bei der Rekord-Tagung in Trier. Dann wurden Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden angeschrieben und um Mithilfe bei der Nennung möglicher Unternehmen gebeten.
Manuel Follmann, Pressesprecher der Kreisverwaltung, sagt: "Letztlich wurden von hier 576 Unternehmen angeschrieben und über ihre Pflichten nach dem Geldwäschegesetz informiert." Ob bei all denen, die Post bekommen haben, die Voraussetzungen (mehr als zehn Mitarbeiter oder mindestens eine Annahme von Bargeld im Wert von 15 000 Euro im Jahr oder mehr) überhaupt vorliegen, sei aber "nicht definitiv bekannt".
Da bleibt nur prüfen. Das ist Aufgabe des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung beim Kreis, der jetzt auch für Geldwäsche zuständig ist. Er soll "stichprobenartig Unternehmen in seinem Zuständigkeitsbereich vor Ort aufsuchen".
Das hat die Kreisverwaltung jetzt bei zwei Firmen gemacht. Ein Ergebnis war, dass der Betrieb nicht unter die Voraussetzungen fällt, "bei dem anderen wurden keine Unstimmigkeiten festgestellt", sagt Manuel Follmann. Die Kontrollen werden 14 Tage vorher von der Kreisverwaltung angekündigt.
Und was passiert, wenn Mängel ans Tageslicht kommen? Manuel Follmann: "Die Frist für die Bestellung der Geldwäschebeauftragten endet erst mit Ablauf dieses Jahres. Erst danach wären Sanktionen wie die Androhung von Zwangsgeldern möglich."
Meinung

So ein Papiertiger
Wie legt man Kriminellen das Handwerk? Mit einem Papiertiger wie dem Geldwäschegesetz? Dass es Verbrecher wirklich hindert, Geschäfte mit Schwarzgeld zu machen, kann man nicht glauben. Personalausweise von Verdächtigen kopieren und die Kopie aufheben? Ja, das macht Menschen, die ihr Geld etwa im Drogen-, Waffen- oder Menschenhandel verdienen, bestimmt Angst. Und dann die Kontrollen, ob die Firmen tatsächlich einen Geldwäschebeauftragten haben! 14 Tage vorher angekündigt von einer Verwaltung, die bestimmt noch auf diese Zusatzaufgabe gewartet hat. So legt man Kriminellen sicherlich nicht das Handwerk. s.suennen@volksfreund.deExtra

Das sagt Landrat Gregor Eibes: "Darüber, ob die Zuständigkeit des Vollzugs des Geldwäschegesetzes bei Kreisverwaltungen an der richtigen Stelle angesiedelt ist, darf man vor dem Hintergrund der fehlenden Personalressourcen jedoch trefflich streiten. Von vielen Seiten, auch einigen kommunalen Spitzenverbänden wird darauf hingewiesen, dass die Kommunalverwaltungen zur Durchführung der hochspeziellen Aufgaben nach dem Geldwäschegesetz nicht geeignet sind. Diesem Tenor habe ich mich bei der letzten Landrätekonferenz angeschlossen und eine Grundsatzdiskussion zur Frage der Zuständigkeit in dieser Angelegenheit angeregt."

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