Wiederkehrend oder wieder einmalig

HUNSRÜCK. In allen Räten steht sie auf der Tagesordnung: die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) über die Berechnung von Beiträgen für den Straßenausbau. Gemeinden, die am System der wiederkehrenden Beiträge festhalten wollen - sprich Straßenbaukosten auf alle Grunstückseigentümer verteilen wollen - empfiehlt der Gemeinde- und Städtebund das Mittragen einer Resolution.

Ist sie nun solidarisch oder verfassungsrechtlich problematisch, die Methode der wiederkehrenden Beiträge (siehe Kasten)? Eine Frage, die derzeit in den Räten zwar diskutiert wird, im Grunde aber vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz kürzlich klar beantwortet wurde. Das Gericht sieht ein Problem - und zwar ein verfassungsrechtliches - in der Bildung von Abrechnungseinheiten. Diese machen, wie Berthold Appenzeller, zuständig für Beitragsveranlagungen bei der VG-Verwaltung Bernkastel-Kues, erklärt, laut OVG in kleineren Gemeinden nach wie vor Sinn, da dort das Solidaritätsprinzip augenfällig ist. Sprich, wenn irgendwo gebaut wird, zahlt eben das ganze Dorf.In größeren Ortschaften oder Städten könnte das jedoch anders aussehen. Nämlich dann, wenn zum Beispiel kein verbindendes Straßennetz vorhanden ist, weil zum Beispiel Ortsteile durch eine Durchfahrtsstraße getrennt sind. In so einem Fall profitieren ja nicht alle Grundstückseigentümer gleichermaßen von dem Ausbau der Straße.Andererseits hat sich jedoch nach Ansicht des Gemeinde- und Städtebundes (GStB) das System der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge bewährt. 26 Prozent der rheinland-pfälzischen Städte und Gemeinden würden heute nach dieser Methode ihre Beiträge erheben und hätten sich dafür von "Einmalbeiträgen" (siehe Kasten) verabschiedet, bei denen nur die jeweiligen Anlieger zur Kasse gebeten werden.Die großen Vorteile sind nach Ansicht der Kommunalvertreter Investitionsimpulse für den Straßenbau, die Tragbarkeit öffentlicher Lasten für den Einzelnen sowie Solidarität und Generationengerechtigkeit. Doch damit ist es nun größtenteils vorbei. Nach der OVG-Entscheidung sei das solidarische Umlegen der Kosten auf alle Grundstückseigentümer "nicht nur erschwert, sondern teilweise sogar unmöglich gemacht" worden, erklärt der GStB. Hinzu komme ein "Zustand der Rechtsunsicherheit" hinsichtlich bestehender Satzungen.Daher fordert der GStB eine Ergänzung des Kommunalabgabengesetzes und empfiehlt den Kommunen, die von ihm verfasste "Resolution zum Erhalt wiederkehrender Beiträge für Straßenbaumaßnahmen" mitzutragen. In dieser heißt es unter anderem: "Für Städte und Gemeinden ist nicht nachvollziehbar, gegen welche Bestimmung des Grundgesetzes oder der Landesverfassung die Erhebung wiederkehrender Beiträge verstoßen soll."Die Resolution, über die derzeit in den Sitzungen der Stadt- und Gemeinderäte beraten wird, soll lokal über die Landtagsabgeordneten an die Mainzer Landesregierung geleitet werden.

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