Wiesen am Rollkopf werden Bauplätze
Wittlich · Einige Nachbarn sind dagegen, der Stadtrat ist dafür: Auf einem Teil der 7000 Quadratmeter im städtischen Besitz zwischen Breslauer und Danziger Straße auf dem Rollkopf sollen einmal Häuser stehen. Das Verfahren hat der Stadtrat jetzt vorangebracht.
Wittlich. Ringsum stehen Häuser, auch welche, die man Wolkenkratzer nennt: Der Rollkopf in Wittlich ist ein reines Wohngebiet, und es gibt noch ein wenig Platz für eine Neubebauung. Es geht um 7000 Quadratmeter, die im Bereich Danziger und Breslauer Straße liegen (der TV berichtete). Bis jetzt sehen die Nachbarn dort das Gras wachsen. Und einige wünschen auch, dass das so bleibt: Von den 16 Eigentümern der Wohnungen in der Danziger Straße 24 und 26 haben sich 15 im Bebauungsplanverfahren zu Wort gemeldet: "Wir, die Eigentümer der Wohnungen, wollen, dass die Wiese weiterhin zur Danziger Straße 24-26 zugeordnet wird und aus dem Bebauungsplan gestrichen wird."
Dem kann sich der Stadtrat nicht anschließen. "Man kann diese vier kleinen Einfamilienhäuser in eineinhalbgeschossiger Bauweise durchaus akzeptieren", erklärte dazu Planer Hans-Peter Stolz. Insgesamt könnten einmal 13 einzelne Häuser eine neue Adresse für Familien werden.
Schutz der Privatsphäre
Die Kritik der Anlieger an den Bauplänen bezieht sich nur auf die Gebäude, die einmal vor ihrer Haustüre stehen könnten. Nicht überplant ist ein Streifen, der unter anderem einmal ein Spielplatz war. Dazu gibt es noch einen SPD-Antrag, dieses Gelände als Ruhezone zu gestalten.
Mehr Ruhe und einen gewissen Schutz der Privatsphäre statt neuer Nachbarn direkt gegenüber, das hatten die 15 Eigentümer womöglich auch im Sinn, als sie im Zuge der Möglichkeit, ihre Stellungnahme zum Projekt abzugeben, auch vorschlugen, es solle eine Hecke gepflanzt werden. Dazu heißt es in den Stadtratsunterlagen: "Der Abstand zwischen den benachbarten Gebäuden beträgt fast neun Meter an der engsten Stelle und weitet sich auf 13 Meter. Damit eine Hecke als Sichtschutz wirksam werden kann, bedarf es einer Mindesthöhe von vier Metern. Diese Höhe ist an dieser Stelle nicht vertretbar und beeinträchtigt zudem die Belichtung der dahinter liegenden Grundstücke."
In einer Sache allerdings wird die Planung mit Rücksicht auf die Anwohner geändert: Für die betreffenden möglichen Neubauten, an denen sich die Nachbarn stören, soll "die Errichtung von Gauben auf der Nord-Ostseite ausgeschlossen" werden. sos