Windenergie contra Wasserschutz

Thalfang · Quellgebiete und mögliche Windkraftflächen können mitunter kollidieren. Um die unterschiedlichen Interessen im Haardtwald miteinander in Einklang zu bringen, beauftragen die Werke der Verbandsgemeinde Thalfang Fach-Gutachten.

Thalfang. Die Versorgung mit Trinkwasser sicher zu stellen ist die zentrale Aufgabe von Verbandsgemeindewerken. Der Thalfanger Werksausschuss beschäftigte sich daher in seiner jüngsten Sitzung mehrfach mit dem Thema. Genauer: mit den Quellen in seinem Zuständigkeitsbereich.
Anlass dafür waren zum einen die für den Haardtwald geplanten Windkraftanlagen (der TV berichtete). Denn Quellen in ausgewiesenen Wasserschutzgebieten genießen Vorrang gegenüber Windkraftplänen und müssen mit ihnen in Einklang gebracht werden. Für den Haardtwald des "Zweckverbands der 12 Gemeinden" bedeutet das, dass einzelne vorgesehene Standorte möglicherweise entfallen. Konkret betroffen sein könnten laut Werkleiter Edwin Maßmann drei oder vier Standorte. Von den Windverhältnissen her wäre es dort zwar theoretisch möglich, Windräder zu errichten. Zugunsten des Wasserschutzgebietes muss darauf aber eventuell verzichtet werden. Ob das notwendig sein wird, ist noch fraglich. Möglicherweise kann auf die Quellen dort verzichtet oder die Schutzgebiete könnten neu abgrenzt werden. Laut Maßmann werden sie nämlich nur sporadisch genutzt.
Gibt es verzichtbare Quellen?


Die Mitglieder des Werksausschusses haben daher beschlossen, hydrogeologische Gutachten für alle Haardtwald-Quellen zu beauftragen. Auf Antrag der Anrainergemeinde Berglicht sollen sie klären, welche weiterhin für die Trinkwassergewinnung benötigt werden und welche nicht. Für andere Quellgebiete werden ebenfalls neue Gutachten beauftragt. Laut Maßmann aber nur weil sie turnusgemäß demnächst ohnehin erforderlich wären. Betroffen seien die Quellen im Bereich des Thalfanger Zentralhochbehälters und um Horath und Merschbach, deren Notwendigkeit aber außer Frage stehe: Ob und wo für die Haardtwaldquellen erneut Wasserschutzgebiete ausgewiesen werden, wird auf Landesebene entschieden. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord werde dafür vorab ein formelles Verfahren einleiten, in dessen Verlauf sich Behörden und Verbände äußern könnten. Der mit den Gutachten anlaufende Prozess wird voraussichtlich zwei Jahre dauern. urs

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