Windpark Sammethöhe: Erste Schritte sind gemacht

Geschlossen schreiten Ober- und Niederscheidweiler, Niederöfflingen, Hasborn und Dierfeld mit den Planungen zum Windpark auf ihren Gemarkungen voran. Jetzt liegen die nächsten Entscheidungen bei der Verbandsgemeinde und dem Kreis. Der fordert vom Land, seine Steuerungsinstrumente behalten zu können.

Ober-/Niederscheidweiler/Hasborn/Niederöfflingen/Dierfeld. Ja, der jüngste Gemeinderatsbeschluss ist durchaus ein Meilenstein, sagt der Oberscheidweiler Ortsbürgermeister Erhard Rosenbaum. Insgesamt aber ist es nur ein kleiner Schritt in einem umfangreichen Verfahren, dessen Ziel der Bau von bis zu 18 Windrädern zwischen Dierfeld und Niederscheidweiler ist (der TV berichtete). Wie beherzigt Ober- und Niederscheidweiler, Niederöfflingen, Hasborn und Dierfeld an das Projekt herangehen, zeigt die Zahl 50. So viele Stunden haben Vertreter der Gemeinden schon zusammengesessen, um über die Planungen zu beraten.
Und sie gehen alle Schritte gemeinsam: Die fünf Gemeinderäte haben gleichzeitig ihre Zustimmung zum Windpark Sammethöhe gegeben. So nennt sich der Höhenzug, auf dem sich künftig die Windräder drehen könnten. Beschlossen wurde auch, dass es kein Pacht-, sondern ein Beteiligungsmodell geben soll. Die Firma AgRo-WEA trete bei der 100-Millionen-Euro-Investition in Vorleistung, erklärt Rosenbaum. Stehe der Windpark, können Kommunen und Bürger entscheiden, ob und wie sie sich beteiligen wollen.
Die Einnahmen kämen dank des beschlossenen Solidarpakts auch den anderen Gemeinden zugute. "Wir wollen schon jetzt in die Windkraft einsteigen, um alle Möglichkeiten zu nutzen", sagt Rosenbaum. Und aus dem Solidarpakt fließe eben nur Geld, wenn auch jemand einzahle.
Doch bis dahin sind noch einige Hürden zu nehmen. Zunächst muss die Kreisverwaltung als Kommunalaufsicht prüfen, ob es rechtlich in Ordnung ist, wenn die Gemeinden der Windenergie Sammethöhe Planungsgesellschaft mbH als Gesellschafter beitreten. Eine Analyse soll beispielsweise aufzeigen, welche Vor- und Nachteile die Organisationsform hat.
Bevor weitere Gutachten zu den Windkraftstandorten eingeholt werden, ist dann noch der Verbandsgemeinderat am Zug, der den Flächennutzungsplan so ändern muss, dass die Sammet-höhe als Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen wird. Gleichzeitig haben die Kommunen einen Antrag an den VG-Rat gestellt, die Windräder ab einer Entfernung von 750 Metern an den Orten bauen zu dürfen. Bislang ist ein Abstand von 1000 Metern Standard.
Diese Vorgaben haben auch den Kreisausschuss beschäftigt. Der Landkreis kritisiert, dass das fortgeschriebene Landesentwicklungsprogramm, kurz LEP IV, abschließend regele, wo Windkraftanlagen nicht zugelassen sind. Der Entwurf des Trierer Regionalplans nennt zunätzliche Gebiete - wie die regionalen Grünzüge im Mosel- und Saartal, Flächen für den Rohstoffabbau und eben den Puffer von 1000 Metern um Gemeinden, die als Wohn- oder Urlaubsort Raum brauchen, um sich auszudehnen. Grundsätzlich ist der Regionalplan dem LEP untergeordnet, der Kreis will ihn aber weiter als Steuerungsinstrument nutzen.
Kreis: Tourismus berücksichtigen


Zudem fordert der Kreis eine konkretere Aussage dazu, wie das Ziel des Landes, zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung auszuweisen, auf die lokale Ebene heruntergebrochen werden soll. In der Stellungnahme des Kreises heißt es, es "wäre nicht akzeptabel, dass aufgrund der besonderen Lagegunst der Landkreis einen überproportionalen Beitrag zur Windkraft leisten soll, ohne dabei andere Sachverhalte, zum Beispiel den Tourismus, zu berücksichtigen." Grundsätzlich sei die Bereitschaft in den Kommunen aber hoch, einen Beitrag zu den erneuerbaren Energien zu leisten.

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