Windräder auf vielen Flächen tabu

Zell · Die Verbandsgemeinde (VG) Zell wird weitaus weniger Flächen in ihrem Gebiet als Vorzugsflächen für Windkraftanlagen ausweisen dürfen als ursprünglich geplant. Sie muss zum Beispiel alle Flächen streichen, die auf der Briedeler Heck potenziell für Windräder geeignet gewesen wären. Das hat sich aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ergeben.

Zell. Arten- und Naturschutz, Ziele der Denkmalpflege und der Moseltalschutzverordnung - Gründe, warum sich auf bestimmten Flächen der VG Zell keine Windräder drehen dürfen, gibt es genug. Das wusste die Verwaltung schon vor der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Windkraft. Dennoch, so Bürgermeister Karl Heinz Simon (SPD), wollte man eben auch dem Wunsch vieler Ortsgemeinden entsprechen, weitere Flächen für Windkraftanlagen auszuweisen. Schließlich sind die Anlagen für die Orte eine Möglichkeit, Geld einzunehmen.
Deshalb hatte der VG-Rat in einer Sitzung im Oktober 2010 beschlossen, den Flächennutzungsplan mit dem Ziel zu ändern, weitere Standorte für Windkraftanlagen auszuweisen. Ein Planungsbüro hat ein Gutachten erstellt. Dabei galt von vornherein die Maßgabe, zu den Gemeinden und der Stadt Zell einen Mindestabstand von 1000 Metern einzuhalten, so Bürgermeister Simon. Damit wolle man die Bürger vor Schall und Schattenwurf schützen und den Wert der Wohnhäuser sichern. Der Verwaltungschef sagte: "Letztlich ist es unmöglich gewesen, ohne in geschützte Bereiche zu gehen, überhaupt genügend Standorte auszuweisen."
Am 29. Februar vergangenen Jahres hatte der VG-Rat beschlossen, das vorliegende Konzept ins frühzeitige Beteiligungsverfahren zu geben.
Wie viele Faktoren dem Bau von Windrädern im Gebiet der VG entgegenständen, habe dieses Verfahren deutlich gemacht. Es ist eben nicht nur auf den Arten- und Naturschutz, sondern auch auf die beiden benachbarten Flughäfen (Hahn und Büchel) Rücksicht zu nehmen. Wolfgang Best-Theuerkauf, Planer von CDM Consult, stellte die einzelnen Einwände und die entsprechenden Beschlussvorschläge vor. Daraus ergeben sich zunächst einmal folgende Konsequenzen: Die drei Vorzugsflächen auf der Briedeler Heck fallen weg. Gründe sind hier nicht zuletzt Aspekte der Flugsicherheit. Der Standort "Genossenschaft" befindet "sich innerhalb der Sichtanflugstrecke mit Anflughöhen bis 150 Meter über Grund". Zudem sollen Sichtbeziehungen zur Gemeinde Enkirch vermieden werden. Die beiden Flächen an der K 52 befinden sich im Bauschutzbereich des Flughafens Hahn und am Rand des FFH-Gebiets Altlayer Bachtal.

Der Verbandsgemeinderat hat über 33 abwägungsrelevante Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren abgestimmt. In allen Fällen folgte der Rat den Beschlussvorschlägen, die das Bingener Planungsbüro CDM Consult in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitet hatte. dad

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