Windräder und Rotmilan: Dörfer streiten sich

Lückenburg · Die Ortsgemeinden Lückenburg und Neunkirchen wollen die Tallinger Nachbarn auf Schadensersatz verklagen, falls es nicht zum gemeinsam vereinbarten Bau geplanter Windräder kommt. Der Tallinger Ortsbürgermeister Wolfgang Marx spricht von einer "Drohkulisse".

 Der Rotmilan ist ein einheimischer Greifvogel, der auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion und damit unter Artenschutz steht. Foto: dpa

Der Rotmilan ist ein einheimischer Greifvogel, der auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion und damit unter Artenschutz steht. Foto: dpa

Lückenburg. Es ist dem Lückenburger Ortsbürgermeister Reiner Roth anzusehen, wie er sich über die Nachbargemeinde Talling ärgert. Der Grund für seine Wut in der Ratssitzung: Die Tallinger haben per Anwalt den gemeinsamen Kooperationsvertrag mit Lückenburg und Neunkirchen gekündigt. Darin hatten die drei Gemeinden zusammen mit der Firma Abowind im Juni 2013 vereinbart, einen gemeinsamen Windpark mit sechs Windrädern errichten zu wollen.
Kosten und Erträge sollten geteilt werden, auch dann, wenn wegen naturschutzrechtlicher Vorgaben ein oder mehrere Windräder nicht gebaut werden könnten. Das ist jetzt der Fall. Wegen eines Rotmilans kam im Sommer 2014 das Aus für vier der sechs Windräder. Die verbleibenden zwei Standorte liegen im Gebiet der Gemeinde Talling.Grund zur Kündigung


Nach dem Schreiben ihres Anwalts liege deshalb ein wichtiger Grund zur Kündigung vor, wie es im Vertrag vereinbart sei. Von einem Windpark könne keine Rede mehr sein, wenn statt sechs nur zwei Anlagen errichtet werden. Dafür seien mindestens drei Windräder notwendig.
Zudem handele es sich um ein extremes Ungleichgewicht zwischen den Gemeinden, da die beiden Windräder auf Tallinger Gebiet errichtet würden, die Ortsgemeinde aber zwei Drittel ihrer Einnahmen abgeben müsse. Dies sei eine Größenordnung, die ihr nicht zugemutet werden könne, schreibt Reinhard Hendler von der Kanzlei Jeromin und Kerkmann in Andernach.
"Wir können diese Kündigung nicht hinnehmen", sagt Reiner Roth. Unterstützung bekommt er von der Spitze der Verbandsgemeinde Thalfang. Es handele sich auch bei nur zwei zu errichtenden Rädern um einen Windpark, weil diese beiden im Zusammenhang mit den bereits errichteten Anlagen bei Berglicht gesehen werden müssen, sagt Bürgermeister Marc Hüllenkremer. Er sieht kein Sonderkündigungsrecht des bestehenden Vertrags. Zudem könne es trotzdem zu einem späteren Zeitpunkt zum Bau der anderen Windräder kommen, da es sich beim Rotmilan um einen Zugvogel handelt, der irgendwann auch sein Nest aufgeben könne, fügt Roth an.
Einstimmig beschließen die Lückenburger Ratsmitglieder, den Kooperationsvertrag aufrecht zu erhalten. Weiterhin wollen sie ihre Nachbargemeinde in Regress nehmen, falls der Windkraftbetreiber Abowind durch das Auflösungsbegehren der Tallinger entstandene Kosten von den drei Gemeinden zurückfordert.Schadensersatz für Gemeinde


Zudem wollen die Lückenburger Schadensersatz geltend machen, falls aufgrund der Kündigung keine Windräder gebaut werden. Roth rechnet mit einem Betrag zwischen 30 000 und 40 000 Euro, der der Gemeinde jedes Jahr in den kommenden 25 Jahren fehlen könnte und den man sich von Talling wiederholen will. "Man muss ihnen aufzeigen, welche Folgen das Verhalten ihres Gemeinderats haben kann", sagt Roth. Den Tallinger Ortsbürgermeister Wolfgang Marx überrascht die Reaktion der Lückenburger nicht. "Wir haben mit dieser Drohkulisse gerechnet", sagt er. Doch sei ihm vom Rechtsbeistand zugesichert worden, dass in der jetzigen Phase keine Regressforderungen zu fürchten sind. "Wir gehen kein Risiko ein, dass wir eine Situation heraufbeschwören, die irgendwann nicht mehr darstellbar ist", sagt Marx.
Man könne nicht davon ausgehen, dass irgendwann die anderen vier Anlagen gebaut werden können, sondern müsse vom Istzustand ausgehen. Der besagt: Nur zwei Anlagen können gebaut werden. Die Bemerkung von Hüllenkremer, die Anlagen müssten in Zusammenhang mit den Windrädern in Berglicht gesehen werden, bestätige seine Befürchtung, dass eine maximale Bebauung angestrebt wird. "Es kann jederzeit nachgerüstet werden", sagt er. Bereits jetzt leide die Gemeinde unter den möglichen Ausbauplänen: Ein junges Paar habe in Talling ein Haus bauen wollen, diese Pläne aber wieder auf Eis gelegt.
Wie geht es weiter? Auch der Gemeinderat Neunkirchen beschäftigt sich noch mit der Thematik. Ortsbürgermeister Richard Pestemer kündigt an, einen vergleichbaren Beschlussvorschlag wie Lückenburg in das Gremium einzubringen. Des Weiteren wird die Verwaltung der VG Thalfang aktiv. Sie reicht den Vorgang bei der Kommunalaufsicht ein, um dort die Lage beurteilen zu lassen.Meinung

Zu viele Dollarzeichen
Überraschend kommt der Streit über die Erträge aus der Windkraft nicht. Es verwundert eher, dass er so spät einsetzt. Als die Windkraft hierzulande stärker ins Blickfeld rückte, wurden auch die Dollarzeichen in den Augen mancher Kommunalpolitiker immer größer. Für sie könnte es ja auch eine wichtige und vor allem auf Jahre verlässliche Einnahmequelle werden. Dass es aber, wie nun in den drei Hunsrückorten geschehen, zum handfesten Streit und vielleicht zur Auseinandersetzung vor Gericht kommt, ist eine neue Geschichte. Aber keine schöne! c.beckmann.@volksfreund.deExtra

Die Lückenburger Gemeinderäte kritisieren die Art, wie in Talling die Entscheidung getroffen worden sei, die Verträge zu kündigen. Ihre Vermutung: Die Entscheidung ist in nicht-öffentlicher Sitzung gefallen. Ortsbürgermeister Marx hatte in der Vergangenheit mehrfach kritisiert, dass die Windkraftbefürworter die Bevölkerung ungenügend über den Ausbau der Anlagen informieren. Marx bestätigt, dass der Rat die Entscheidung in nicht-öffentlicher Sitzung getroffen hat. Man habe bei den Beratungen über Vertragsdetails diskutiert, die nicht öffentlich zu behandeln sind. cst

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