Winzer erhalten EU-Zuschüsse für neue Rebanlagen

Bernkastel-Wittlich · Anträge zur Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2012 können ab Montag, 2. Januar, gestellt werden. Es muss entweder die Rebsorte und/oder die Unterlage gewechselt werden.

Die Förderung einer Pflanzung der gleichen Rebsorte und der gleichen Unterlagsorte wie in der Altanlage ist nicht möglich. Das Antragsverfahren endet am Dienstag, 31. Januar. Für Maßnahmen im Rahmen von klassischen Flurbereinigungsverfahren können Anträge auch noch bis zum 30. April gestellt werden. Die Mindestfläche beträgt in Flachlagen zehn Ar, in Steil- und Steilstlagen nur fünf Ar. Während in Flachlagen eine Mindestzeilenbreite von 2,00 und in Steillagen eine Mindestzeilenbreite von 1,80 Meter eingehalten werden muss, ist in Steilstlagen keine Mindestzeilenbreite vorgeschrieben.

Winzer, die der Kreisverwaltung bereits ihr Interesse am Förderprogramm mitgeteilt haben, erhalten die Antragsunterlagen bis zum 30. Dezember zugesandt. Wer bis zu diesem Termin noch keine Antragsunterlagen erhalten hat wird gebeten, diese bei der Kreisverwaltung anzufordern: Edmund Hohns, Telefon 06571/14-2417, E-Mail: Edmund.Hohns@Bernkastel-Wittlich.de. red

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