Winzerpaar wegen Etikettenschwindels verurteilt

Winzerpaar aus dem Kreis Cochem-Zell verurteilt: Der Mann (42) und die Frau (41) horteten in ihrem Lager rund 10 000 Flaschen Wein. Der Großteil war ungenießbar, alle hatten ein falsches Etikett. Trotzdem bot das Paar den Wein zwischen 2007 und 2009 zum Verkauf an.

Cochem/Koblenz. Jetzt hat das Schöffengericht Koblenz das Winzerpaar deswegen verurteilt. Tatvorwurf: Inverkehrbringen von Wein mit irreführenden Etiketten. Das Paar hatte zum Beispiel lieblichen Landwein im Angebot, obwohl dieser mindestens halbtrocken sein muss. Der Mann, der wegen gleichartiger Taten seit 2009 vorbestraft ist, erhielt eine einjährige Bewährungsstrafe. Seine Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Die Frau muss 1000 Euro Strafe zahlen. Das Paar betreibt sein Weingut noch immer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Prozess gestand das Paar den Etikettenschwindel. Es gab zu, fast 8000 Liter falsch ausgezeichneten Weins gelagert und zum Verkauf angeboten zu haben. Aber: Der Mann und die Frau behaupteten, keine einzige falsch ausgezeichnete Flasche tatsächlich veräußert zu haben. Sie hätten diese Weine zwar auf ihrer Angebotsliste geführt, aber wenn ein Kunde danach gefragt habe, hätten sie geantwortet: "Tut uns sehr leid. Dieser Wein ist ausverkauft."

Warum hat das Paar diese "ausverkauften" Weine nicht einfach von seiner Angebotsliste gestrichen? Diese Frage wurde im Prozess nicht wirklich geklärt. Richter Armin Steinhauser führte das Versäumnis auf die chaotische Betriebsführung des Paares zurück. Viele Fragen bei der Weinerzeugung klärte es per Telefon, weil der Mann oft unterwegs war.

Wie flog der Schwindel auf? Eine Kontrolleurin des Landesuntersuchungsamts in Koblenz entdeckte die Flaschen 2009 im Lager des Winzerpaares. Jetzt will dessen Anwalt Hans Hieronimi den inzwischen ungenießbaren Inhalt der Flaschen zu Weinessig verarbeiten lassen.

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