"Wir wollen die Wahrheit erforschen" - Noch kein Urteil im Prozess um manipulierte Zahnarztrechnungen

Wittlich · Der Aktenberg wird größer, die Zeugenliste länger. Im Prozess um möglicherweise manipulierte Arztrechnungen vor dem Wittlicher Amtsgericht ist noch kein Ende in Sicht: Ein 70-jähriger ehemaliger leitender Arzt eines Krankenhauses muss sich wegen des Vorwurfs des siebenfachen Betrugs verantworten.

Wittlich. Der Schaden - wenn es denn überhaupt einen gab - ist relativ gering: Im maximal mittleren vierstelligen Bereich soll sich die Summe bewegen, um die der Angeklagte seinen Dienstherrn betrogen haben soll. Deswegen wollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ursprünglich auch mit der Verhängung eines Strafbefehls abschließen, in dem eine Geldstrafe vorgesehen war. Doch der ehemalige leitende Arzt eines Krankenhauses in der Region legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein und muss sich deswegen seit vergangener Woche vor dem Wittlicher Amtsgericht verantworten.

Der heute 70-Jährige soll zwischen 2008 und 2010 vier manipulierte Zahnarztrechnungen von ihm, seiner Frau und einer seiner Töchter bei der für ihn zuständigen Beihilfestelle eingereicht haben. Mit der Beihilfe beteiligt sich der Arbeitgeber unter anderem an den Krankheitskosten seiner Arbeitnehmer. Die Rechnungsbeträge, die der Angeklagte bei der Beihilfe eingereicht hatte, sollen höher gewesen sein als das, was er tatsächlich an die Praxis überwiesen haben soll. Darüber hinaus wird dem 70-Jährigen vorgeworfen, in drei Fällen Rechnungen zurückdatiert zu haben - auf einen Zeitpunkt vor dem 1. Mai 2010, als der Angeklagte noch Beihilfe bezogen hatte (der TV berichtete). Nach Überzeugung der Anklage war die Manipulation möglich, weil eine Tochter des Angeklagten als Zahnärztin in der Praxis mitarbeitete. Gegen sie und den Praxisinhaber hatte die Staatsanwaltschaft ebenfalls Strafbefehle wegen Beihilfe zum Betrug erlassen, die die beiden akzeptierten.

Anders dagegen der Angeklagte, der zu den Vorwürfen auch am zweiten Prozesstag schweigt. "Wir wollen die Wahrheit erforschen", betont Strafrichter Hermann-Josef Weber. Und so beauftragt er die als Zeugin geladene zuständige Sachbearbeiterin des Krankenhauses, bis zum nächsten Prozesstag Informationen zum damaligen Dienstplan des Arztes zu besorgen und zum Ablauf seiner Beihilfeberechtigung. Auch soll noch ein Vertreter der Beihilfestelle geladen werden. Am 15. und 29. April soll die Verhandlung fortgesetzt werden. Bis dahin haben die Prozessbeteiligten noch Einiges zu tun: Die Kriminalhauptkommissarin, die in dem Fall des Arztes ermittelte, übergibt ihnen am Mittwoch weitere Unterlagen - drei Aktenordner voller Rechnungen, Beihilfebescheinigungen und Kontoausdrucke. neb

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