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Wittlich nimmt 11,8 Millionen Euro Gewerbesteuer ein

Wittlich · Mit 9,5 Millionen Euro hat man gerechnet, auf 11,8 Millionen ist die Summe gewachsen. Das sind Wittlichs Gewerbesteuereinnahmen im aktuellen Haushaltsjahr 2012. Stadtkämmerer Rainer Stöckicht prognostiziert zudem einen Anstieg bis 2016 auf 13,83 Millionen Euro.

Wie kommt eine Stadt zu Geld? Über Steuern, Gebühren, Zuschüsse. Wichtigster Posten auf der Einnahmenseite ist die Gewerbesteuer. Jedes Jahr muss der Stadtkämmerer dazu einen Blick in die Zukunft werfen. Er versucht, die wirtschaftliche Lage realistisch zu bewerten und zieht Steuerschätzungen zurate. Dann schlägt er in seinem Haushaltsentwurf für das anstehende neue Jahr als Gewerbesteuereinnahme eine Summe vor, mit der man rechnen kann.

Einnahmen schwanken stark


Wie unberechenbar dabei die Höhe dieser zentralen Geldquelle für die Stadt ist, zeigt ein Blick in die Statistik. In den vergangenen 30 Jahren hat sich die Summe von vier Millionen auf aktuell 11,8 Millionen Euro zwar fast verdreifacht, aber es gab gewaltige Sprünge: 2002 gab es mit zwölf Millionen Euro eine Rekordeinnahme, die im Folgejahr wieder auf 6,6 Millionen Euro zusammenschmolz.
Aktuell zahlen von 916 Gewerbetreibenden 473 Gewerbesteuer. Die fünf größten decken dabei 47 Prozent des Gesamtaufkommens ab. Auch Ketten wie Aldi, Lidl, Edeka, Promarkt unterliegen der Gewerbesteuerpflicht in Wittlich.

Zweistellige Millionensummen wie aktuell gab es nur 2002, 2007 und 2010. Und wenn es nach Rainer Stöckicht geht, bleibt das so. Seine Prognose: ein Anstieg von 12,35 Millionen Euro im kommenden Jahr 2013 bis auf 13,83 Millionen Euro 2016. Die Kehrseite der Medaille nennt der Stadtkämmerer auch: "Die Mehrerträge werden zum Teil durch die Kreisumlage und geringere Schlüsselzuweisungen aufgefressen." Sprich: Die Stadt zahlt noch mehr an den Kreis und bekommt weniger allgemeine Zuschüsse, genannt Schlüsselzuweisungen. Hier schätzt Stöckicht, dass sie von 1,38 Millionen in diesem Jahr auf 0,85 Millionen 2016 sinken.

Und um diese Auswirkungen zu mildern, schlägt der Kämmerer vor, künftig den Gewerbesteuerhebesatz der Gewerbesteuer (siehe Extra) von derzeit 352 auf 380 Prozent heraufzusetzen. Darüber muss der Stadtrat noch entscheiden. Er hat unlängst bereits Steuererhöhungen zugestimmt, von denen Wittlich profitiert. Die Erhöhung der Grundsteuer B ab 2011 brachte Mehreinnahmen von 171 000 Euro. 100 000 Euro mehr bekommt die Stadt Wittlich ab diesem Jahr über die Vergnügungssteuer. Und die Erhöhung der Hundesteuer seit dem Jahr 2011 brachte Mehrerträge von 13 000 Euro in die Haushaltskasse.
Extra

Mit der Gewerbesteuer bestreiten die Kommunen einen Großteil ihrer Haushalte. Sie wird von jeder Gemeinde selbst mit einem sogenannten Hebesatz festgelegt. Bei der Gewerbesteuer wird ausgegangen vom sogenannten "steuerpflichtigen Gewerbeertrag" der Betriebe, was im Handelsrecht dem Unternehmensgewinn entspricht. Dieser wird mit dem bundesweit einheitlichen Satz, der Steuermesszahl, von 0,035 multipliziert. Das Ergebnis wird wiederum mit dem von den Kommunen festgelegten Hebesatz verrechnet. In Wittlich sind es 352 Prozent wie auch in Morbach, in Bitburg beispielsweise 360 und in Schweich 350 Prozent und in Trier 420 Prozent. Ein Rechenmodell am Beispiel der Stadt Wittlich liefert auf TV-Nachfrage Jan Mußweiler, Pressesprecher der Stadtverwaltung: Grundlage ist der Gewerbeertrag eines Unternehmens, beispielsweise 60 000 Euro. Davon können Einzelunternehmen oder Personengesellschaften 24 500 Euro Freibetrag abziehen. Die verbleibenden 35 500 Euro multipliziert mit der Steuermesszahl 0,035 ergeben 1242,50 Euro als Gewerbesteuermessbetrag. Berechnet mit dem Hebesatz der Stadt von 352 Prozent (mal 3,52) ergibt sich eine Gewerbesteuer von 4373,60 Euro. woc/sts/sosExtra

Rainer Stöckicht, Stadtkämmerer: "Zurzeit zahlen von den vorhandenen 916 Gewerbebetrieben 473 tatsächlich Gewerbesteuer, das heißt, etwas mehr als 50 Prozent. Bisher erfolgt die Berechnung der Gewerbesteuer ausgehend vom ,Gewinn des Gewerbebetriebes\\'. Aufgrund der zunehmenden Globalisierung der Unternehmen erfolgt auch zunehmend eine Gewinnverlagerung in das steuergünstigere Ausland, obwohl die Wertschöpfung unter Einbeziehung der kommunalen Infrastruktur und sonstiger Leistungen vor Ort stattfindet. Die Einführung einer kommunalen Wirtschaftssteuer, die neben der Neuordnung der Ertragsermittlung auch die Besteuerung der Lohnsummen sowie des Sachanlagevermögens ohne Grundbesitz berücksichtigt, würde den Kreis der Steuerpflichtigen ausweiten und so die Möglichkeit einräumen, die Steuertarife niedriger anzusetzen, ohne das Steueraufkommen zu belasten. Mit dieser Neuregelung würde dem Äquivalenzgedanken Rechnung getragen, nach dem alle Gewerbetreibenden, die kommunale Leistungen in Anspruch nehmen, auch gleichermaßen an der Finanzierung dieser Leistungen beteiligt werden. Darüber hinaus würde dem kommunalen Finanzbedarf schon alleine dadurch Rechnung getragen, indem eine konsequente Anwendung des Konnexitätsprinzips stattfindet. Allein die Erfüllung der Pflichtaufgaben, zu deren Durchführung die Stadt Wittlich gesetzlich verpflichtet ist, erfordert jährlich einen städtischen Beitrag in Höhe von rund 4,7 Millionen Euro zur Kostendeckung, der aber nicht vom Auftraggeber übernommen wird."

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