Justiz Wittlicher Amtsgericht verurteilt 21-jährigen Vergewaltiger, Schläger und Neonazi

Wittlich/Bitburg · Das Amtsgericht Wittlich hat einen vorbestraften 21-Jährigen, der am ZOB in Bitburg sein Unwesen trieb, zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt.

Wittlicher Amtsgericht verurteilt 21-jährigen Vergewaltiger
Foto: dpa/Britta Pedersen

Der gemeinsame Nenner seiner Taten sei seine Gewaltbereitschaft sowie Geringschätzung anderer Menschen, sagt Richter Josef Thul zu einem jungen Wittlicher, der nach einer mehr als vier Stunden langen Verhandlung mit dem Kopf in die Hände gestützt auf der Anklagebank sitzt. Dabei verdeckt er mit einer Hand sein linkes Auge. Vielleicht um den Blicken des jungen Mädchens, das er im Frühjahr in Bitburg vergewaltigt hat, auszuweichen? Sie sitzt tapfer neben ihren Eltern auf der Zuschauerbank des Wittlicher Amtsgerichts, als am Dienstagmittag das Urteil verkündet wird.

Der 21-jährige Hartz-4-Empfänger ohne Schulabschluss, bei dem das Gericht vor allem wegen seiner „schwierigen Kindheit“ von einer Reifeverzögerung ausgeht, wird wegen mehrerer Anklagepunkte und einer Vorstrafe zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren verurteilt.

Vergewaltigung „Nein heißt Nein“, erklärt Richter Thul dem 21-Jährigen während der Urteilsbegründung. Über ein solches Nein habe er sich mit Gewalt hinweggesetzt, als er den einvernehmlich begonnenen Geschlechtsverkehr mit einer 14-Jährigen im Keller eines Gebäudes am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) in Bitburg im Februar fortsetzte. Denn das Mädchen hatte während des Beischlafs ihre Meinung geändert und den 21-Jährigen mehrfach gedrängt, er möge aufhören.
Doch dieser nahm keine Rücksicht auf ihr Bitten und Flehen, sondern drückte ihre Schultern zu Boden und vergewaltigte sie. Im Nachgang würgte er sie, bis sie „Todesangst verspürte“, und nötigte sie, „ja niemandem jemals davon zu erzählen.“ Zu Beginn der Verhandlung bestreitet der 21-Jährige die Tat vehement, „erspart“ dem Mädchen durch ein spätes aber dennoch rechtzeitiges Geständnis letztlich aber doch die Anhörung im Gerichtssaal, was sich für ihn strafmildernd auswirkt. Das Mädchen leide bis heute in Form von posttraumatischen Belastungsstörungen und Panikattacken unter der Vergewaltigung, sagt die Verteidigerin der Nebenklage Ruth Streit-Stifano Espósito. Richter Thul: „Er hat das Leben eines unbedarften Menschen zerstört. Viele Risse werden sie vielleicht zeitlebens begleiten.“

Schlägerei Der 21-jährige Wittlicher, der bereits im Vorfeld wegen mehrfachen Zeigens des Hitlergrußes in der Öffentlichkeit vorbestraft ist, hat zudem im Februar am ZOB in Bitburg einen Flüchtling eritreischer Herkunft zusammengeschlagen. Diese vorsätzliche Körperverletzung wird am Dienstag gleich mitverhandelt. Der junge Eritreer erklärt im Zeugenstand, wie er ohne Anlass von dem betrunkenen 21-Jährigen als „Schwarzer, der hier nicht hingehöre“ angepöbelt, mit der Faust geschlagen und später am Boden liegend getreten wurde. Erst als er von den Schlägen und Tritten unter einem Bus zum Liegen gekommen sei, habe der 21-Jährige von ihm abgelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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