Justiz Freispruch nach einem halben Jahr Untersuchungshaft – Wittlicher Gericht spricht Mann von Vergewaltigungsvorwürfen frei

Wittlich · Der Kölner soll sich an seiner Ex-Freundin vergangen haben, als diese schlief. Das sahen viele Prozessbeteiligte anders.

Wittlicher Gericht spricht Mann aus Köln in Vergewaltigugsprozess frei
Foto: dpa/Britta Pedersen

(cst) Vor dem Wittlicher Schöffengericht ist der Fall eines Mannes aus Köln verhandelt worden. Er soll sich an einer schlafenden Frau aus der Verbandsgemeinde Gerolstein vergangen haben. Am vierten und letzten Verhandlungstag wurde nun nach den letzten Zeugenaussagen und den Plädoyers das Urteil verkündet.

Die Vorgeschichte: Der Beschuldigte hatte sich Anfang September 2020 mehrere Tage in der Wohnung der Nebenklägerin aufgehalten. Beide standen unter starkem Alkoholeinfluss, als es zu sexuellen Handlungen kam. Im Prozessverlauf werden Alkoholgehalte von 1,4 Promille bei der Nebenklägerin und drei Promille beim Angeklagten genannt. Die Handlungen wurden nach wenigen Minuten beendet, als die acht Jahre alte Tochter ins Zimmer kam und nach ihrer Mutter rief. Diese sagte bei der Polizei aus, dass sie geschlafen habe, als der Angeklagte sich an ihr vergangen haben soll. Dieser hatte in seiner Vernehmung vor Gericht ausgesagt, dass es sich um einvernehmlichen Sex gehandelt habe.

Die Nebenklägerin: Sie sagt aus, dass sie eine Beziehung mit dem Angeklagten geführt habe, bis sie von seiner HIV-Infektion erfahren habe. Danach seien sie Freunde gewesen. Zu sexuellen Handlungen sei es nach dem Ende ihrer Beziehung nicht gekommen, was der Angeklagte behauptet hatte. Nachdem die Tochter am Tattag das Haus verlassen hatte, habe sie den Kopf auf den Tisch gelegt und sei eingeschlafen. Als die Tochter nach wenigen Minuten zurückgekommen sei, habe diese den Angeklagten vor ihr knien sehen, mit seiner Hand unter ihrem Kleid. Wie ihre Unterhose auf den Tisch gekommen sei, weiß sie nicht. Von den Handlungen des Angeklagten habe sie nichts mitbekommen, bis das Kind gerufen hätte.

Die Plädoyers: Die Staatsanwältin: „Die Beweisaufnahme hat nicht ergeben, dass der Tatvorwurf aufrecht erhalten werden kann“, beginnt sie ihre Ausführungen. Die Einlassungen des Angeklagten seien schlüssig und glaubhaft gewesen. Die Aussage des vermeintlichen Opfers seien hingegen wenig detailliert gewesen. Zudem seien ihre Ausführungen vor Gericht zum Teil widersprüchlich gewesen zu ihren Aussagen, die nach der Tat protokolliert worden sind. Die Staatsanwältin spricht von vielen Widersprüchen und Zweifeln und beantragt Freispruch.

Die Anwältin der Nebenklägerin: Sie hält die Schilderungen ihrer Mandantin für glaubhaft. Die Widersprüche im „großen Brei“ ihrer Aussagen änderten nichts am Kerngeschehen. Der Angeklagte habe nicht davon ausgehen können, dass ihre zur Tatzeit betrunkene Mandantin mit den sexuellen Handlungen einverstanden gewesen sei. Bei einer Bestrafung könne über eine Bewährung nachgedacht werden, sagt sie.

Der Wahlverteidiger: „Ich sehe in dem Verfahren nur Opfer“, sagt er. Es gehe nicht mehr darum, wem man mehr glauben kann, es gehe darum, ob Zweifel an der Schuld seines Mandanten bleiben. Er beantragt Freispruch und die Entlassung seines Mandanten aus der Untersuchungshaft, in der sich dieser seit dem 5. September befindet.

Der Pflichtverteidiger: Auch er äußert Zweifel an der Aussage der Nebenklägerin. Für ihn sei es schwer vorstellbar, dass sie von den Handlungen des Angeklagten im plötzlichen Tiefschlaf nichts merke und dann sofort aufwacht, als sie die Stimme ihres Kindes hört.

Das Urteil: Richterin Silke Köhler spricht den Angeklagten frei und schließt sich in ihrer Begründung der Argumentation der beiden Verteidiger und der Staatsanwältin an. Die Zeugin habe kein konstantes Aussageverhalten gezeigt. Es sei zweifelhaft, ob diese geschlafen habe. Die Aussage des Angeklagten sei stringent und glaubhaft gewesen.

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