Parkplätze Am Kurfürstenplatz bröckelt das Pflaster

Wittlich · Der beliebte Parkplatz in der Oberstadt von Wittlich braucht teilweise einen neuen Belag, weil einige Steine bröckeln.

 Das Pflaster am Parkplatz Kurfürstenstraße in Wittlich ist teilweise beschädigt, die Schäden müssen behoben werden, Foto: Petra Willems

Das Pflaster am Parkplatz Kurfürstenstraße in Wittlich ist teilweise beschädigt, die Schäden müssen behoben werden, Foto: Petra Willems

Foto: TV/Petra Willems

Der Zahn der Zeit und die zahlreichen Autos haben ihre Spuren hinterlassen: Auf dem Kurfürstenplatz in der Wittlicher Oberstadt hat sich eine Fahrbahn verschoben. Tiefe Rillen sind im Untergrund des bis zur Umsetzung des neuen Parkkonzepts der Säubrennerstadt (siehe Info) beliebtesten Parkplatzes zu sehen.

Dem soll und muss Abhilfe geschaffen werden aus Sicht der Stadt. Ursprünglich sollte der Bauausschuss bereits in der für den 17. März geplanten Sitzung des Bauausschusses das Thema diskutieren, wegen der Coronakrise wurde diese jedoch abgesetzt (Volksfreund vom 17. März). Derzeit sind die Kommunen dazu aufgefordert, nur dringend notwendige Entscheidungen per Eil­entscheidungen zu treffen. Nach Paragraf 48 der Gemeindeordnung kann dabei der Bürgermeister in Angelegenheiten, deren Erledigung nicht ohne Nachteil für die Gemeinde bis zu einer Sitzung des Gemeinderats oder des zuständigen Ausschusses aufgeschoben werden kann, gemeinsam mit den Beigeordneten anstelle des Gemeinderats oder des Ausschusses entscheiden.

Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung müssen den Ratsmitgliedern oder den Mitgliedern des zuständigen Ausschusses unverzüglich mitgeteilt werden. Der Gemeinderat oder der zuständige Ausschuss kann in seiner nächsten Sitzung die Eilentscheidung des Bürgermeisters aufheben, soweit nicht bereits Rechte Dritter entstanden sind.

Die Mängel sind der Stadt seit Ende des vergangenen Jahres bekannt, wie es in der Sitzungsvorlage heißt, die Frist für die Inanspruchnahme von Mängeln endete vier Jahre nach der bautechnischen Abnahme des Platzes am 7. Dezember 2018. In der mittleren von drei gepflasterten Fahrgassen zeigten sich dann Ende 2019 Verschiebungen und Niveauänderungen des Oberflächenbelags, die teilweise zum Kantenbruch der Pflastersteine führten. Der Belag und die verschiedenen Schichten darunter wurden daraufhin untersucht.

Die Schlussfolgerungen daraus: Um eine weitere Beschädigung der Pflastersteine zu verhindern und die Verkehrssicherheit der Fahrgasse zu gewährleisten ist es nun erforderlich, den Pflasterbelag in einem Teil der betroffenen Fahrgasse einschließlich der Bettung und eines Teils der Frostschutzschicht aufzunehmen und anschließend das vorhandene Pflaster erneut einzubauen.

Die Arbeiten sollten, die Zustimmung der Gremien vorausgesetzt, nach Möglichkeit in den Osterferien erledigt werden. Wegen Corona ist derzeit allerdings alles mehr als fraglich.

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