Justiz 32-Jähriger muss sich in Wittlich vor Gericht wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten: Viel Alkohol und die Frage nach der Schuld

Wittlich/Gerolstein · In Wittlich hat sich das Schöffengericht mit der Frage befasst, ob sich ein 32-Jähriger an einer schlafenden Frau aus der Verbandsgemeinde Gerolstein sexuell vergangen hat.

 Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

War der Sex zwischen zwei Personen einvernehmlich oder nicht? Darum geht es in einem Prozess am Wittlicher Schöffengericht, bei dem ein 32-jähriger Mann aus Köln wegen Vergewaltigung angeklagt ist. Die Aufarbeitung der Geschehnisse gestaltete sich für das Gericht am ersten Verhandlungstag als schwierig, denn die Frau aus der Verbandgemeinde (VG) Gerolstein, die die Tat angezeigt hat, ist der Vorladung zum Prozess nicht gefolgt.

Die Anklage: Der Beschuldigte soll im September 2020 bei einer schlafenden Frau sexuelle Handlungen gegen deren Willen ausgeführt haben, sagt Staatsanwältin Laura Lorenz. Beide Personen hätten  unter Alkoholeinfluss gestanden. Die Geschädigte sei deshalb eingeschlafen, der Angeklagte habe diese Gelegenheit genutzt, sich an ihr zu vergehen.

Der Angeklagte: Er macht einen aufgeschlossenen Eindruck und gibt bereitwillig detailliert Auskunft über seine persönlichen Verhältnisse sowie den ihm vorgeworfenen Tatbestand. Seine englischen Aussagen werden von einer Dolmetscherin übersetzt. Er habe die Frau 2012 in einem afrikanischen Klub kennengelernt und sei wegen ihr nach Köln gezogen. Ohne Berufsausbildung habe er dort als Hausmeister und Lagerist gearbeitet. Zuletzt sei er arbeitslos gewesen. Er konsumiert regelmäßig Alkohol, bis zu fünf Flaschen Bier am Tag, in Gesellschaft auch Whisky.

Mit der Klägerin sei er sich mit der Zeit nähergekommen. Eine sich daraus entwickelnde Liebesbeziehung habe die Frau beendet, nachdem sie von seiner HIV-Infektion erfahren habe. Der Kontakt sei aufrecht erhalten worden, auch, nachdem sie mit ihren Kindern nach Gerolstein gezogen ist. Ihr Verhältnis beschreibt der Angeklagte als „beste Freunde“. „Wir waren füreinander da“, sagt er.

„Wenn ich Probleme habe, ist sie die Einzige, mit der ich darüber reden kann.“ Bei den unregelmäßigen Treffen sei es auch zu Sex gekommen. Die Initiative sei dabei meist von ihr ausgegangen. „Wenn wir was getrunken haben, ist was passiert“, sagt er. „Sie ist eine starke Frau.“ Vor der ihm vorgeworfenen Tat habe er sich mehrere Tage bei ihr aufgehalten, am Wochenende davor während ihrer Abwesenheit ihre Kinder gehütet. Am Tattag hätten beide viel getrunken. Der Angeklagte spricht von zwei Flaschen Whisky, er habe auch Bier getrunken. Nachdem die neun Jahre alte Tochter aus dem Haus gegangen war, um sich etwas zu essen zu holen, habe die Klägerin ihn aufgefordert, sie mit den Fingern zu befriedigen und dabei den Kopf auf den Tisch gelegt. Als die Tochter zurückkam, die beiden dabei gesehen hat und „Mama, Mama“ gesagt habe, sei die Klägerin aufgestanden und mit ihrer Tochter ins Bad gegangen. Anschließend sei er von ihr aufgefordert worden zu gehen.

Als er sich in den Zug gesetzt habe, um wieder nach Köln zu fahren, sei er festgenommen worden. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Einen Groll gegen die Klägerin verspüre der Angeklagte nicht. „Ich bin nur geschockt. Ich habe versucht, zu verstehen, was passiert ist“, sagt er.

Die Zeugen: Nachdem die mutmaßlich Geschädigte zum Prozess nicht erschienen ist, geben Zeugenaussagen erste Hinweise auf Widersprüche zwischen den Aussagen der Klägerin und des Angeklagten in Bezug auf ihren tatsächlichen Alkoholkonsum an diesem Tag. So sagt die Beamtin, die die Anzeige aufgenommen hat, die Klägerin habe ihr gegenüber von drei bis vier Gläsern Whisky gesprochen, die sie getrunken habe, vermischt mit Wasser. Die Ärztin, die die gynäkologische Untersuchung vorgenommen hat, sagt, bei der Untersuchung seien keine Auffälligkeiten festgestellt worden.

Der Prozess wird fortgesetzt am 4. März, neun Uhr.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort