Wittlich Wittlicher skandiert Nazi-Parole

Wittlich · Mann muss sich am Amtsgericht verantworten.

Ein 21-jähriger Wittlicher muss sich am heutigen Montag, 9. März, ab 13.30 Uhr vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Inland Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - der NSDAP - verwendet zu haben, indem er im Oktober 2019 für eine unüberschaubare Anzahl von Personen hörbar „Heil Hitler“ gerufen haben soll.

Paragraph 86 des Strafgesetzbuches sieht für die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

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