Justiz Wittlicher Vergewaltigungsprozess: Verteidiger zweifeln an Aussagen

Trier/Wittlich · Drei Männer stehen wegen mutmaßlicher Vergewaltigung  vor Gericht. Die Verteidigung beantragt die Aufhebung von zwei Haftbefehlen.

Wittlicher Vergewaltigungsprozess: Widersprüchliche Aussagen und Blackouts
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Inwieweit ist einem Opfer einer mutmaßlichen Vergewaltigung zu glauben, wenn es im Zuge der Ermittlungen offenbar widersprüchliche Aussagen gibt? Und wie passt ein Kondom mit DNA-Spuren dieser Frau und eines anderen Mannes ins Bild, den sie ihrerseits aber eher als Täter ausschließt? An diesem Punkt setzen die Verteidiger dreier am Landgericht Trier angeklagten Männer an, die im Februar vergangenen Jahres eine inzwischen 20 Jahre alte Frau in Wittlich gemeinschaftlich vergewaltigt haben sollen. Zwei der Angeklagten befinden sich seit Februar 2020 in Untersuchungshaft.

Doch der Reihe nach: Am vierten Verhandlungstag werden die Geschädigte und ihre Mutter durch die Vorsitzende Richterin über den Hergang in den Morgenstunden jenes 23. Februars befragt.

Die Geschädigte ist gefasst, als sie auf der Zeugenbank Platz nimmt. Vor der Tat habe sie mit zwei der drei Männer in einer Tanzbar gefeiert. Der dritte sei später hinzugekommen, als sie sich habe überreden lassen, noch mit in die Wohnung eines der Angeklagten zu gehen. Mit einem der dreien habe sie sich mehrfach in der Tanzbar geküsst. Schon in der Bar habe man Wodka-Energy und Shooters getrunken. Auch in der Wohnung sei eine Flasche Wodka herumgereicht worden. Schließlich habe sie sich an ein Fenster gelehnt, um eine Zigarette zu rauchen. Dabei habe sie einer der Männer gepackt und sich auf sie gelegt, ein anderer habe ihre Hose heruntergezogen und sie im Intimbereich angefasst. Es sei der Satz „Mach jetzt! Die ist eh schon besoffen!“ gefallen. Ob es dann zum Geschlechtsverkehr gekommen sei, kann sie nicht bestätigen. Sie habe eine Art Blackout gehabt. Ein von der Polizei gefundenes Kondom mit DNA-Spuren konnte sie nicht zuordnen.

Anschließend habe sie nur noch da gelegen und geweint. Sie schrieb ihrer besten Freundin und ihrer Mutter Textnachrichten, dass sie vergewaltigt worden sei. Warum sie nicht gegangen sei, fragt die Richterin. Sie könne es sich nicht erklären. Wie es ihr jetzt gehe? Sie lebe zurückgezogen.
Anschließend wird ihre Mutter aufgerufen. Sie schildert unter Tränen ihre Erinnerungen. Sei sei kurz nach 8 Uhr wach geworden und habe die Nachrichten ihrer Tochter bemerkt. Sie habe versucht anzurufen, aber das Handy sei nicht an gewesen. Dann habe sie über eine Freundin ihrer Tochter erfahren, wo sie sich aufhalten könnte. Sie sei zu der Wohnung gefahren, habe ihre Tochter angetroffen und einen der mutmaßlichen Vergewaltiger zur Rede gestellt, und man habe die Polizei gerufen.

Die Verteidiger der drei Angeklagten fragten unter anderem, warum die Mutter laut Vernehmungsprotokoll rund drei Stunden gewartet habe, bis sie zu ihrer Tochter gefahren sei und in dieser Zeit nicht die Polizei angerufen habe. Die Mutter entgegnet, dass sie das nicht mehr sagen könne.

Die Verteidigung weist aus ihrer Sicht auf mehrere Widersprüche in den Schilderungen hin. Man habe schwere Bedenken, was die Glaubwürdigkeit des Opfers betreffe. Deshalb beantragt die Verteidigung eine Aufhebung des Haftbefehls der beiden Hauptangeklagten und verweist auf den Zweifelssatz „in dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten). Die Staatsanwaltschaft hält entgegen, dass es in der Schilderung der Zeugin keine Belastungstendenzen in Richtung eines der Angeklagten gegeben habe. Beim nächsten Termin sollen weitere Zeugen vernommen werden.

Die weiteren Prozesstermine sind am 3. Februar, 4. Februar und 11. Februar.

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