Wittlicher würgt Lebensgefährtin und bedroht sie mit dem Tode - Richter verurteilt 40-Jährigen zu Freiheitsstrafe

Wittlich · Zu viel Alkohol, Streit und Gewalt: Eine Verhandlung am Amtsgericht wirft Licht auf ein dunkles Kapitel der Beziehung eines Wittlicher Pärchens. Der Mann hat seine Freundin gewürgt und bedroht. Strafrichter Hermann-Josef Weber verurteilt den Mann zu einer Freiheitsstrafe.

Wittlich. "Wir haben uns gestritten - lange gestritten", sagt eine Frau auf der Zeugenbank im Wittlicher Amtsgericht. Zwei Meter neben ihr - auf der Anklagebank - sitzt ihr Lebensgefährte. Es fällt der Wittlicherin nicht leicht, die von ihr im Oktober 2014 zur Anzeige gebrachten Vorwürfe in der öffentlichen Verhandlung zur Sprache zu bringen und gegen ihren Partner auszusagen. "Mit der Anzeige habe ich einen Fehler gemacht", stammelt die Frau sogar zum Beginn der Verhandlung. Oberstaatsanwalt Wolfgang Bohnen fällt ihr ins Wort: "Sie haben keinen Fehler gemacht. Was Ihr Lebensgefährte gemacht hat, ist der Strafe würdig."

Im Oktober 2014 zeigte die Frau ihren Lebensgefährten wegen Körperverletzung und Bedrohung an. Die Polizei fotografierte die Spuren der Gewalt: Würgemale am Hals der Wittlicherin. "An dem Abend war er wieder voll", sagt die Zeugin. Doch Richter Hermann-Josef Weber muss der 45-Jährigen, die noch immer nicht so recht mit der Sprache rausrücken möchte, weiter auf die Sprünge helfen, indem er das Protokoll ihrer Anzeige verliest, das die Polizei im vergangenen Jahr aufgenommen hat. "Er hat mich am Hals gepackt und gewürgt, bis mir die Luft wegblieb. Ich befürchtete, dass er mich in seinem Wahn umbringen wird. Ich bettelte mehrfach, dass er aufhören sollte." Dem nicht genug: Während der Würgeattacke hat der Wittlicher seine Freundin noch mit dem Tode bedroht: "Ich bringe dich um!"

Als Ausgangspunkt für den Streit nennt die 45-Jährige den Alkoholkonsum ihres Lebensgefährten. Dieser kann sich hingegen nicht an Handgreiflichkeiten erinnern. "Ich habe sie bloß beruhigt." Zu den belastenden Würgemalen sagt der Angeklagte: "Sie hat so empfindliche Haut. Da sieht man gleich, wenn man sie anfasst." Im Oktober 2014 erwirkte die Frau zudem noch eine Gewaltschutzverfügung, die dem Mann verbot, sich der gemeinsamen Wohnung sowie seiner Lebensgefährtin zu nähern. Die 45-Jährige ließ die Verfügung jedoch bereits nach wenigen Tagen wieder aufheben. "Er ist ein ganz anderer Mensch geworden. Jetzt trinkt er nicht mehr und geht arbeiten", erzählt sie.

Doch Richter Weber und Staatsanwalt Bohnen zeigen sich vom angeblichen Lebens- und Wesenswandel des Angeklagten nicht überzeugt. Zumal Richter Weber noch weitere einschlägige Vorstrafen des Angeklagten verliest. Erst im Juni 2014 hat er an die Haustüre seiner ehemaligen Ehefrau geklopft und ihr nach einem kurzen Gerangel beide Fäuste ins Gesicht geschlagen. Wenige Tage später stalkte er seine Ex-Frau, indem er sich auf ihre Terrasse setzte und ihren Aufforderungen, zu verschwinden, widersetzte.

Doch bislang kam der Mann mit Geldstrafen davon. Dieses Mal kann sich der Wittlicher nicht mehr freikaufen. Das Gericht verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, für die Richter Weber eine dreijährige Bewährungszeit festsetzt. Darüber hinaus muss der Verurteilte eine Geldstrafe von 1000 Euro zahlen und eine Suchtberatungsstelle aufsuchen. Mit seinem Urteil berücksichtigt das Gericht auch einen Fahrraddiebstahl, bei dem der Mann während der Säubrennerkirmes im vergangenen Jahr ertappt wurde.

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