Wo darf Windkraft hin?

WITTLICH. (mai) Aufgrund von Anträgen für Windkraft in Gemeinden der VG Wittlich-Land, die dafür nicht vorgesehen waren, hakte die SPD nach: Haben diese Anträge eine Chance?

Enttäuscht zeigte sich Angelika Brost, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, in der vergangenen Sitzung des VG-Rates Wittlich-Land über einige Gemeinden, die sich entgegen der Absprache nun doch um Windkraft bemühten. Windkraftbetreiber hätten in diesen Orten Bauanträge gestellt und die Gemeinden stünden dem positiv gegenüber. In einem gesonderten Tagesordnungspunkt richtete sie an den VG-Bürgermeister die Frage, ob es möglich sei, dass für Windkrafträder in diesen Gemeinden eine Baugenehmigung erteilt würde auf der Grundlage des noch bestehenden Flächennutzungsplanes. Der neue Flächennutzungsplan, in dem geregelt ist, dass Windkrafträder nur in Hupperath, Bruch/Bergweiler und Niersbach aufgestellt werden sollen, sei noch nichts rechtskräftig. VG-Bürgermeister Christoph Holkenbrink sagte: "Ich gehe davon aus, dass diese Anträge zur Errichtung von Windkraftanlagen abgelehnt werden müssten. Aber das ist meine Rechtsmeinung." Auch wenn die Errichtung von Windkraftanlagen im Außenbereich privilegiert sei, so müsse sich die Genehmigungsbehörde doch an den Entwurf des Regionalen Raumordnungsplans halten und der sei mit Wittlich-Land zusammen abgestimmt. Der Flächennutzungsplan sei auf dem Weg. Er liegt ab Montag, 10. März, bis Donnerstag, 10. April, in der Verwaltung zur Einsicht aus.

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