Wo Fischers Fritzen frische Fische fischen

Die einen halten es für langweilig, anderen dient es zum Stressabbau, und wieder andere sehen darin ihren Lebensinhalt: Angeln ist ein Freizeitsport, der sich durch alle Berufs- und Altersschichten zieht. Der TV erklärt, wo im Kreisgebiet geangelt werden darf und was dabei zu berücksichtigen ist.

Günther Riemann aus Wehlen sitzt am Graacher Loch und wartet darauf, dass die Fische anbeißen. TV-Foto: Klaus Kimmling

Bernkastel-Wittlich. Die Seele baumeln lassen, vom Ufer der Mosel aus die ersten Sonnenstrahlen genießen: Angeln ist ein beliebtes Hobby; unter anderem in Wittlich, Bernkastel-Kues, Reil und Kröv gibt es Angelsport- oder Fischereivereine. Wer allgemein etwas über das Angelverhalten der Deutschen wissen möchte, fischt aber zunächst im Trüben. Denn bekannt ist eigentlich nur, dass rund eine Million Angler in Dachverbänden organisiert sind. Wie viele Angler aber unorganisiert den Köder ins Wasser werfen, weiß niemand. Unterschiedlichen Schätzungen und Umfragen zufolge sind es zwischen drei und sechs Millionen Deutsche. Im Kreisgebiet sind rund 420 Kilometer Gewässer an Angler verpachtet, die Mosel ausgenommen. Wer darf angeln?Voraussetzung ist zunächst der Nachweis einer bestandenen staatlichen Fischereiprüfung. Der nächste Termin ist am 2. Dezember, vier Wochen vorher muss man bei der Kreisverwaltung einen Antrag auf Zulassung stellen. Mit diesem Nachweis kann der Angler bei der für ihn zuständigen Gemeindeverwaltung einen zeitlich befristeten Fischereischein erwerben. Ein Jahresfischereischein kostet neun Euro, ein Fünfjahresfischereischein 35 Euro. Für Kinder und Jugendliche ab sieben Jahren gelten Sonderregelungen. An bestimmten Gewässern ist neben dem Fischereischein auch ein Fischereierlaubnisschein notwendig, der vom jeweiligen Inhaber des Fischereirechts (Eigentümer, Verein oder Pächter) ausgestellt wird. Laut Kreisverwaltung sind 2010 insgesamt 881 Fischereischeine ausgestellt worden. Wo darf geangelt werden? Grundsätzlich darf in allen Fließgewässern des Landkreises geangelt werden, sofern diese nicht durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, die als obere Fischerei- und Wasserbehörde des Landes fungiert, zu Schonbezirken erklärt wurden. Als Schonbezirke gelten meist die Abschnitte im Bereich der Flussmündungen.Wo sind die schönsten Angelplätze?Zu den beliebten Angelplätzen an der Mosel gehören beispielsweise die Uferbereiche von Piesport, Wehlen, Traben-Trarbach oder Graach. Weitaus idyllischer sind einzelne Abschnitte von Lieser und Dhron, wobei davon viele privat verpachtet sind und dort im Gegensatz zur Mosel Fischereierlaubnisscheine erst gar nicht oder nur in sehr begrenztem Ausmaß ausgestellt werden. Welche Fische kommen vor?Zu den Hauptfischarten der Mosel zählen nach Auskunft der SGD Nord Aale, Weißfische (Rotaugen, Hasel, Döbel, Ukeleien), Karpfen und Flussbarsche. Auch Lachse und Meerforellen kommen in geringer Stückzahl vor. In den kleinen Fließgewässern wie der Lieser sind neben den bereits erwähnten Weißfischen, Karpfen und Schmerlen auch Gründlinge, Bitterfische, Groppen, Schneider, Äschen und Bachforellen zu finden.Wie steht es um die Wasserqualität?Laut SGD Nord hat sich die Wasserqualität der Mosel in den vergangenen Jahren verbessert und entspricht demnach der Gewässergüte II (mäßig belastet). Die übrigen Gewässer wie Salm oder Lieser gelten überwiegend als gar nicht bis wenig belastet, wobei laut einer Bestandaufnahme der rheinland-pfälzischen Gewässer aus dem Jahr 2005 sowohl Salm und Drohn als auch Lieser und Alf im unteren Verlauf als ökologisch bedenklich gelten.Was stört den Angler?Zu den natürlichen Feinden der Angler gehören zunächst fischfressende Vögel wie Kormorane, Fischreiher oder Gänsesäger. Zudem werden laut SGD Nord durch bestimmte landwirtschaftliche Pflanzenkulturen (vor allem Mais) Bodenerosionen ausgelöst, die wiederum zur Zerstörung wichtiger Laichplätze führen. Ein weiteres Problem hat die Mosel als sogenannte Bundeswasserstraße. So werden einheimische Fische zunehmend von eingewanderten Tieren aus anderen europäischen Regionen verdrängt. Wie sieht es mit verpachteten Gewässerstrecken aus?Nach Auskunft der Kreisverwaltung sind von den Gewässern zweiter und dritter Ordnung (alles außer Mosel) rund 420 Kilometer verpachtet, die sich wiederum in 109 Pachtabschnitte aufteilen. Die Pächter stammen laut Verwaltung zu 75 Prozent aus dem Kreisgebiet. Auch die Mosel ist in Pachtstrecken eingeteilt. Auf Kreisfläche liegen davon vier, deren Länge jeweils den Abständen zwischen den einzelnen Stauständen entspricht. Pächter dieser Abschnitte sind Fischereimeister, also Berufsfischer, von denen es an den Nebenflüssen allerdings keine gibt.Mit welchen Konsequenzen müssen Schwarzangler rechnen?Angeln ohne gültigen Fischereischein gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 5000 Euro geahndet werden. Wer jedoch Wildfischerei im Sinne des Strafgesetzbuchs betreibt, also zum Beispiel angelt, ohne beim zuständigen Pächter einen Fischereierlaubnisschein erworben zu haben, begeht eine Straftat, die bei Anzeige die Staatsanwaltschaft verfolgt. Die Wasserschutzpolizei in Bernkastel-Kues kommt zwar immer wieder Schwarzanglern auf die Schliche, "aber meistens sind das nur kleine Fische, und das Verfahren wird gegen Zahlung eines Bußgelds eingestellt", berichtet ein Mitarbeiter.volksfreund.de/videos