Wohin mit Problemabfällen im Landkreis?

Bernkastel-Wittlich · Produkte, bei denen ein Gefahrensymbol angebracht ist, zählen zu Problemabfällen. Die gehören nicht in die Restmülltonne. Der Landkreis Bernkastel-Wittlich sammelt und entsorgt sie.

Bernkastel-Wittlich. Im Landkreis Bernkastel-Wittlich können Problemabfälle aus Haushaltungen am Problemmüllfahrzeug abgegeben werden. Die Höchstmenge pro Anlieferer für flüssige Abfälle beträgt fünf Liter, feste Abfälle werden bis zu zwanzig Kilogramm entgegengenommen. Die Termine und Standorte des Problemmüllfahrzeuges sind im Abfallratgeber 2013 aufgeführt. Ist der Termin im Heimatort ungünstig, kann der Problemmüll zu anderen Sammelstellen gebracht werden. Die Problemabfälle müssen den Mitarbeitern des Sammelfahrzeugs persönlich übergeben werden.
Stefan Lex, Abfallberater der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, weist darauf hin, dass das Abstellen der Problemabfälle und unbeaufsichtigtes Stehenlassen am Standplatz vor Eintreffen des Sammelfahrzeugs nicht zulässig ist.
Was zählt zum Problemmüll? Alte Arznei- und Pflanzenschutzmittel, Lack- und Farbreste, Lösungs- und Reinigungsmittel, Altöle, verunreinigte Kraftstoffe, Spraydosen, Altbatterien, Chemikalienreste, Giftstoffe, Laugen und Säuren und gefährliche Reinigungsmittelreste.
Im Allgemeinen wird auf die gefährlichen Substanzen mit einem Gefahrensymbol (schwarze Schrift auf orangefarbenem Hintergrund) auf der Verpackung hingewiesen.
Oft werden Abfälle am Sammelfahrzeug abgegeben, die keine Problemabfälle sind oder für die spezielle Regelungen für die Entsorgung gelten. Dazu zählen insbesondere Elektroschrott oder Farbbehälter mit ausgetrockneten Farbresten. Manche Behälter können auch, erkennbar am "Grünen Punkt", in den Gelben Sack geworfen werden. In vielen Fällen weist die Bedienungsanleitung auf die Art der Entsorgung hin.
Altöl kann überall dort kostenfrei zurückgegeben werden, wo es gekauft wurde. Altmedikamente nehmen die meisten Apotheken kostenfrei entgegen.
Stefan Lex rät, dass die Abfälle zweckmäßigerweise in den verschlossenen Originalgebinden angeliefert werden sollten. Ist dies nicht mehr möglich, sollten geeignete Behälter verwendet werden. Diese müssen verschlossen sein und mit Angabe des Inhalts beschriftet werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort