Wohngeld: Höchstbeträge ändern sich

Bernkastel-Wittlich · Das Wohngeldgesetz wird zum 1. Januar geändert. Wesentliche Änderungen sind die Anhebung der Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und der Einkommensgrenzen.

Damit soll dem Anstieg der Wohnkosten in den vergangenen Jahren Rechnung getragen werden. Das teilt die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mit.
Die Antragsvordrucke sind bei den örtlich zuständigen Rathäusern von Verbands- und Einheitsgemeinden sowie Städten oder auch bei der Kreisverwaltung erhältlich. Wer bisher schon Wohngeld bekommt, erhält im Laufe des Monats Januar einen neuen Bescheid und den erhöhten Wohngeldbetrag. Ein neuer Antrag muss also bis zum Ende des bisherigen Bewilligungszeitraumes nicht gestellt werden. Wer im Januar erstmals Wohngeld erhalten möchte, muss bis Ende Januar einen Antrag stellen. red
Weitere Infos gibt es bei den Sachbearbeiterinnen der Wohngeldstelle, beispielweise Belinda Faber, Telefon 06571/142275.