Bau Zähes Ringen um Abbruch eines Neubaus

Wittlich · Der Wittlicher Bauausschuss hatte vergangenes Jahr erstmals den kompletten Rückbau eines neu errichteten Gebäudes gefordert. Der Bürotrakt im Industriegebiet Wengerohr steht allerdings bis heute.

 Dieses Gebäude im Industriegebiet Wengerohr-Süd beschäftigt die Behörden schon seit Längerem, da es zu nah an der Straße steht.

Dieses Gebäude im Industriegebiet Wengerohr-Süd beschäftigt die Behörden schon seit Längerem, da es zu nah an der Straße steht.

Foto: Christian Moeris

Ein Novum in der Geschichte des Wittlicher Bauausschusses: Ende vergangenen Jahres forderte das Gremium den Abriss eines frisch gebauten Bürotraktes im Industriegebiet Wengerohr Süd (der TV berichtete). Denn das Gebäude ist nach Einschätzung des Ausschusses viel zu nah an die Straße gebaut und dürfte dort laut gültigem Bebauungsplan überhaupt nicht stehen. Dazu kommt: Es handelt sich dabei angeblich um die zweite Grenzüberschreitung, die dem Unternehmer beim Bau seiner Produktionsstätte im Industriegebiet Wittlich-Wengerohr unterlaufen sein soll. Bereits der Neubau der Produktionshalle im Jahr 2011 ge­riet nach Einschätzung des Gremiums aufgrund von „Einmessfehlern“ zu nah an die Grundstücksgrenze entlang der Straße.

Denn statt den geforderten 17 Metern steht die Produktionshalle seit ihrer Errichtung bloß zehn Meter von der Straße entfernt.

Aber sollte man das so eng sehen? Der Bauausschuss sah es eng: Weil er bei der Errichtung des Bürotraktes die Baugrenze um zehn Meter überschritten hat, soll er den nagelneuen Bürotrakt nämlich komplett abreißen, urteilte das Gremium im Beteiligungsverfahren und traf damit eine bis dato einzigartige Entscheidung. Denn den Abriss eines neu gebauten Gebäudes einer solchen Größenordnung und Qualität hat der Ausschuss bislang noch nie gefordert.

Allerdings ist bis heute bautechnisch nichts passiert. Der Bürotrakt steht noch, wie er gebaut wurde. Darf er vielleicht doch stehen bleiben?

Der TV hat nachgefragt. Überraschenderweise erklärt der Bauherr und Eigentümer, er habe keine Kenntnisse zum aktuellen Sachstand des Verfahrens.
Vielleicht kann die Stadtverwaltung Wittlich mehr zum Thema sagen? Doch die Stadtverwaltung erklärt, man könne zurzeit keine näheren Angaben machen. „Die Angelegenheit liegt derzeit in der Zuständigkeit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als untere Bauaufsicht.“

Obwohl die Angelegenheit im Bauausschuss der Stadt öffentlich verhandelt worden sei, erklärt Manuel Follmann, Pressesprecher der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, und dabei gewisse Dinge ans Licht der Öffentlichkeit getreten seien, sei das Verfahren nichtsdestotrotz schützenswert. Auf Deutsch heißt das: Aufgrund von schutzwürdigen Interessen Einzelner darf die Kreisverwaltung dazu nicht viel sagen.

Immerhin lässt die Kreisverwaltung wissen, dass in dieser Angelegenheit ein Rechtsbehelfsverfahren anhängig sei. Gegen die Entscheidung des Bauausschusses, das Einvernehmen zu versagen und die versagte Baugenehmigung wurde Widerspruch eingelegt. Die Entscheidung obliege dem Landkreis.

Genau genommen werde sich der Kreisrechtsausschuss in einer öffentlichen Sitzung mit dieser Angelegenheit beschäftigen. Dieses Gremium setzt sich aus einem hauptamtlichen Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Beisitzern, die vom Kreistag für die Dauer der Wahlperiodejeweils gewählt werden, zusammen. Dieses Gremium, welches in unterschiedlicher Zusammensetzung in variablen Zeitabständen tagt, entscheidet in einer mündlichen Verhandlung, zu welcher der Betroffene eingeladen wird und seinen Standpunkt erklären kann. Ein Termin stehe jedoch noch nicht fest.
Wie dann ferner mit der Entscheidung des Kreisrechtsausschusses umgegangen werde, das bleibe auch noch offen, sagt Follmann. Ob die Entscheidung akzeptiert und ausgeführt oder Klage eingereicht werde, das bleibe abzuwarten. Fest steht bislang also nur: Der angeblich zu nah an der Straße gebaute Bürotrakt im Industriegebiet Wengerohr-Süd wird in jedem Fall noch eine Weile stehen bleiben.

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