Zu den Akten gelegt

WITTLICH. (uhe) Behördengänge sind für viele Bürger alles andere als ein Vergnügen. Und das von allen Seiten geforderte Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden raubt den qualmenden Menschen auch noch den letzten Reiz am Umgang mit Sachbearbeitern. Der TV hat bei Wittlicher Behörden nachgefragt, in wie weit dort Rauchverbote gelten oder vorgesehen sind.

Die Häftlinge der Wittlicher Justizvollzugsanstalt (JVA) sind tolerant. Zumindest wenn es ums Passivrauchen geht. "Dass schon einmal ein Gefangener gegen einen rauchenden Sozialarbeiter vorgegangen ist, ist uns nicht bekannt", sagt der JVA-Regierungsdirektor Ottmar Fillmann, meint das jedoch eher im Spaß. Das Leben hinter den dicken Wänden ist für diejenigen, die dort wohnen, ohnehin schon ernst genug. Deshalb dürfen die Gefangenen auch rauchen. In ihren Hafträumen - vorausgesetzt, sie sind in Einzelhaft. Außerhalb dieser Räume, im so genannten Zellenhaus, gilt Rauchverbot. Was das Personal betrifft, so können diese in ihren Dienstzimmern und gemeinsamen Aufenthaltsräumen zur Zigarette greifen. Oder, wie Fillmann es zusammenfasst: "Die Beamten dürfen dort rauchen, wo kein anderer Einspruch erhebt." Womit wir dort wären, wo Einsprüche zum Tagesgeschäft gehören: im Amtsgericht Wittlich. Wenn es eine Behörde in der Kreisstadt gibt, in der mächtig gequalmt wird, dann ist es mit Sicherheit das Gericht. "Besonders vor den Sitzungen", sagt Peter Sauer, Direktor des Amtsgerichts, denn dann seien die geladenen Gäste der Einrichtung mitunter sehr nervös. Schlafmangel, der durch Kaffee und Zigaretten kompensiert wird, kennzeichnen die Menschen auf dem verqualmten Flur der Justizbehörde. In den Sitzungssälen selbst gilt natürlich Rauchverbot, doch für das restliche Gebäude gibt es derzeit noch keine offizielle Regelung, sagt Sauer. Allerdings sei das Thema für die kommende Personalversammlung auf der Tagesordnung vorgesehen, fügt der Leiter hinzu. Wahrscheinlich wird es in Zukunft Aufenthaltsräume geben, in denen die dann vom Flur verbannten Raucher nach Herzenslust konsumieren dürfen. Im übrigen Haus wird das dann verboten sein. "Das umfasst allerdings nur die Räume, die von Bediensteten und Publikum gemeinsam genutzt werden", ergänzt Sauer, schließlich müssten ja auch die Interessen der aktiv rauchenden Beamten berücksichtigt werden. Grund zur Klage haben letztere im Übrigen nicht, geht es ihnen doch weitaus besser als ihren nikotinsüchtigen Kollegen im Finanzamt Bernkastel-Wittlich. Seit dem 1. Juli dieses Jahres gilt auf den Fluren, in den Büros sowie in der Kantine der Finanzbehörde ein generelles Rauchverbot. "Nicht zuletzt, weil die Finanzverwaltung im Bereich Gesundheitsmanagement eine Vorbildfunktion einnehmen möchte und als Dienstherr auch gegenüber ihren Bediensteten zum Gesundheitsschutz verpflichtet ist", heißt es dort auf TV-Anfrage. Da es aber einige der Bediensteten (nach Einschätzung des Finanzamts zwischen 15 und 20 Prozent) mit dem Schutz ihrer Gesundheit nicht ganz so ernst nehmen wie ihr Dienstherr, gibt es im Vorraum der Kantine schließlich doch eine Raucherecke. Rauchen nur in der Kaffeepause

Was für die einen die Raucherecke, ist für andere die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land. Rauchen ist dort zwar nicht überall erlaubt, aber auch nicht wirklich verboten. "So wild ist es bei uns aber auch nicht", sagt der nichtrauchende VG-Mitarbeiter Manfred Junk. Die Raucher, und das seien in der Mehrzahl Frauen, würden auf ihre Kollegen Rücksicht nehmen und den Griff in die Schachtel weitestgehend in die Kaffeepause verlagern. Etwas strikter, wenn auch nicht so wie im Finanzamt, ist es da hingegen in der Kreisverwaltung geregelt, und das bereits seit 2003, nach den Richtlinien der Arbeitsstättenverordnung. "Unser Haus ist rauchfrei", sagt Pressesprecherin Ute Erz, und relativiert das angestrebte Ideal der Rauchfreiheit anschließend dann doch noch ein wenig: "Also grundsätzlich herrscht Rauchverbot."

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